Bundesrat hält nichts von der ‹Waldschutz-Initiative›
Die Annahme der Initiativen hätte schwerwiegende Auswirkungen auf den Ausbau der Windenergie in der Schweiz, die besonders im Winter Strom produziert. Der Bundesrat will deshalb rasch Klarheit über den Ausgang der beiden Initiativen erhalten und sie so schnell wie möglich dem Parlament überweisen. In der Waldwirtschaft wird das Thema Windenergieanlagen kontrovers diskutiert. Der Verband WaldSchweiz bereitet gemäss Sprecher Benno Schmid einen Positionsbezug vor.
Illustration WaldSchweiz
Am 25. September sind die beiden Volksinitiativen nach ihrer Einreichung im Juli (Lignum Journal online vom 22.8.2025) formell zustande gekommen. Die Waldschutz-Initiative will in der Bundesverfassung festhalten, dass im Wald und im Abstand von 150 m zu Wald und Waldweiden keine Windkraftanlagen gebaut werden dürfen. Solche Anlagen müssten zudem abgebrochen werden, wenn sie nach dem 1. Mai 2024 erstellt wurden. Die Gemeindeschutz-Initiative will in der Bundesverfassung verankern, dass jedes Windkraftprojekt die Zustimmung der Standort- und der besonders betroffenen Nachbargemeinden braucht. Anlagen, die nach dem 1. Mai 2024 erstellt wurden, bedürften der nachträglichen Zustimmung durch die Stimmberechtigten.
Die beiden Initiativen schwächten die Versorgungssicherheit, so der Bundesrat. Er lehnt sie deshalb ohne Gegenvorschlag ab. Die inländische Stromproduktion müsse ausgebaut werden, denn der Stromverbrauch werde in den nächsten Jahren durch die Dekarbonisierung zugunsten des Netto-null-Ziels bis 2050, die zunehmende Digitalisierung und das Bevölkerungswachstum stark ansteigen. Eine Annahme der Initiativen würde den Ausbau der Windenergie in der Schweiz stark einschränken. Da die Windenergie zwei Drittel ihres Stroms im Winterhalbjahr produziere, würde damit ein Pfeiler der Versorgungssicherheit im Winter wegbrechen und müsste mit anderen Produktionstechnologien oder Importen kompensiert werden.
Waldschutz als Deckmäntelchen für Windkraftgegner
Windenergieanlagen von nationalem Interesse gelten laut Waldgesetz grundsätzlich als standortgebunden und dürfen mit einer Rodungsbewilligung im Wald gebaut werden. Die bundesrechtlichen Vorschriften im Waldgesetz, im Natur- und Heimatschutzgesetz und im Umweltschutzgesetz müssen dabei aber vollumfänglich eingehalten werden. Derzeit existieren noch keine Windkraftanlagen im Schweizer Wald. Ein Grossteil der von den Kantonen in den letzten Jahren ausgeschiedenen Windenergiegebiete befindet sich aber zumindest in Waldnähe.
Von der Waldschutz-Initiative betroffen wären mindestens 100 Projekte mit je drei bis neun Anlagen und fünf Projekte mit je zwölf bis 19 Anlagen. Die von der Initiative geforderten Abstände von 150 m betreffen fast die Hälfte der Landesfläche der Schweiz. Dies würde den Spielraum für die Kantone, geeignete Standorte für Windenergieanlagen festzulegen, drastisch einschränken. Die Abstandsklausel käme damit einem Technologieverbot nahe. 75% aller bereits weit fortgeschrittenen Projekte wären schätzungsweise davon betroffen.
Link admin.ch