Brandschutzkonzepte für mehrgeschossige Gebäude

Die vom Holzbau-Deutschland-Institut herausgegebene Broschüre wurde von den Brandschutzexperten Prof. Dirk Kruse und Michael Dehne erarbeitet. Sie kann kostenfrei heruntergeladen werden.
Bild Informationsdienst Holz
Die 2004 veröffentlichte Richtlinie für brandschutztechnische Anforderungen an hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweise (M-HFHHolzR) hat in Kombination mit der Musterbauordnung 2002 (MBO) der modernen Holzbauweise in Deutschland den Massenmarkt des mehrgeschossigen Bauens geöffnet. Die Anzahl der in Anlehnung an diese Konstruktionsrichtlinie erstellten mehrgeschossigen Holzgebäude ist jedes Jahr gestiegen und nimmt weiter zu.
Bedenken der Bauaufsichten und der Feuerwehren gegenüber der Holzbauweise liessen sich mit Hilfe von theoretischen und experimentellen Grundlagenuntersuchungen weitgehend ausräumen. Die Übernahme der materiellen Anforderungen der Musterbauordnung in Verbindung mit der M-HFHHolzR in die Baugesetzgebung der Bundesländer erfolgte bereits 2005 in Hessen. 15 Jahre nach Veröffentlichung der Musterbauordnung 2002 haben alle Bundesländer die Regelungen in das jeweilige Landesrecht übertragen.
Auch in der Gebäudeklasse 5 (Gebäude bis zur Hochhausgrenze) und bei Sonderbauten wurden mehrgeschossige Gebäude in Holzbauweise in vielen Bundesländern bereits genehmigt und errichtet. Die Hauptschwierigkeit bestand (und besteht in vielen Bundesländern weiterhin) darin, dass die meisten Landesbauordnungen in der GK 5 und die Sonderbauverordnungen eine feuerbeständige Bauweise voraussetzen. Im Rahmen eines ganzheitlichen Brandschutzkonzepts ist daher in der Regel im Einzelfall nachzuweisen, dass die allgemeinen bauaufsichtlichen Schutzziele mit Hilfe geeigneter Kompensationsmassnahmen erfüllt werden.
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