Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Berner Waldbesitzer: Mustervertrag für Biketrails

Der Verband der Berner Waldbesitzer BWB unterstützt Waldeigentümer bei der Ausarbeitung eines Nutzungsvertrages, wenn sie eine Bikeroute oder einen Biketrail in ihrem Wald wünschen oder von einem entsprechenden Projekt betroffen sind – mit Angaben dazu, welche Abgeltung dafür angemessen ist. Die Berner Biker-Community ist verstimmt.

Bild Michael Meuter, Zürich

 

Das Berner Waldgesetz hält in Art. 22 fest: Reiten und Radfahren im Wald abseits von Wegen und besonders bezeichneten Pisten ist verboten. Wenn ein Verein oder eine Gemeinde auf Fusswegen einen Mountainbiketrail einrichten möchte, ist ein Baugesuch mit dem entsprechenden kantonalen Bewilligungsverfahren nötig. Das Gesuch muss vom Grundeigentümer unterzeichnet sein.

Der Verband der Berner Waldbesitzer empfiehlt allen betroffenen Waldbesitzern, keinerlei ‹Einverständniserklärungen› oder ähnliches zu unterzeichnen. Ausschliesslich ein Nutzungsvertrag mit einer entsprechenden Entschädigung komme als Voraussetzung für die Unterzeichnung eines Baugesuches in Frage.


Abgeltung auch für Einschränkungen

Dafür stellen die BWB einen ausführlichen Mustervertrag zur Anpassung an die eigenen Bedürfnisse zur Verfügung. Die im Mustervertrag angegebenen Preisbandbreiten sollen die Waldbesitzer im Rahmen der Vertragsverhandlungen unterstützen. Neben der Entschädigung für Mehraufwände, welche durch das MTB-Projekt entstehen, müsse auch eine Festsetzung der Nutzungsentschädigung geschehen.

Signalisierte Mountainbiketrails oder -routen bedeuteten in den allermeisten Fällen eine Einschränkung der Waldbewirtschaftung, so die BWB weiter. Forststrassen seien primär für die Bewirtschaftung der Wälder gedacht und durch die Eigentümer zu diesem Zweck erstellt worden. Nutzungskonflikte mit der gesellschaftlichen Erholungsleistung des Waldes müssten vertraglich abgegolten werden.


Unverständnis in der Biker-Community

Der Grundsatz ist einfach: Je grösser die Einschränkung für die Waldbewirtschaftung, desto höher das Entgelt. Über die Höhe der Entschädigung lässt sich indessen trefflich streiten. ‹Berner Waldbesitzer greifen nach dem Portemonnaie des Bikesports› titelte das Biker-Magazin ‹Ride MTB› Mitte April. Das Magazin hält die von den BWB als Verhandlungsbasis genannten Ansätze für viel zu hoch.

Überdies verhandle der Verein BEBike, der die Mountainbike-Community im Kanton Bern vertritt, das Thema bereits länger in einer Arbeitsgruppe. BWB-Geschäftsführerin Anja Leser erklärt in der April-Ausgabe des Verbandsorgans ‹Berner Wald›: ‹Sobald die kantonale Arbeitsgruppe gemeinsam mit dem Berner Bauernverband und BEBike einen Leitfaden zur Grundeigentümervereinbarung erarbeiten konnte, wird die Mustervertragsvorlage durch diesen ersetzt.›


Link BWB-Mustervertrag für Biketrails