Die neue Holzbau-Richtlinie konkretisiert die Brandschutzanforderungen an mehrgeschossige Gebäude in Holzbauweise. Die bisherigen Grenzen bei der Anwendung werden deutlich erweitert: Zum Beispiel wird die Holztafelbauweise nun auch bei Gebäuden der Gebäudeklasse 5 wie zum Beispiel grossen Mehrfamilienhäusern oder Bürogebäuden über 13 m Höhe möglich.
Neu gibt es auch in der Holzbauweise keine generelle Grössenbegrenzung von Nutzungseinheiten in Gebäudeklasse 5 mehr. Jedoch wird bei grösseren Raumzusammenhängen und Sonderbauten wie Krankenhäusern ein Brandschutzgutachten gefordert.
Das Land Baden-Württemberg erleichtert bereits seit Jahren sukzessive das Bauen mit Holz, indem es technisch nicht gerechtfertigte Beschränkungen abbaut und seine Technischen Baubestimmungen entsprechend anpasst. Die neue Fassung der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen vom 10. Dezember 2025 ist am 12. Januar 2026 in Kraft getreten.
Link Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Aussenwandbekleidungen in Holzbauweise Baden-Württemberg (PDF, 1.19 MB)