Auch der Nationalrat ist für flexibleren Rodungsersatz

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Abgesehen von temporären Rodungen soll der Rodungsersatz künftig qualitativ erfolgen. Dabei soll der bestehende Wald stärker zugunsten der Natur aufgewertet werden, ergänzend zu den Massnahmen in den jeweiligen Leistungsvereinbarungen Waldbiodiversität. Das Kompensationsinstrument zugunsten der Stärkung des Waldes soll somit ein stärkeres Gewicht erhalten, nicht zuletzt auch, um bestehendes Kulturland zu schonen.
Die Neuregelung ändert nichts am Grundsatz, dass der Wald in seinem Bestand geschützt ist und Flächen nur in Ausnahmefällen gerodet werden können, zum Beispiel für den Bau einer Stromleitung. Der Nachweis der wichtigen Gründe für eine Rodung muss auch weiterhin uneingeschränkt erbracht werden.
Der Bundesrat hatte Annahme der Motion beantragt; Bundesrat Albert Rösti erklärte den Standpunkt der Landesregierung letzte Woche im Nationalrat in Beantwortung einer ganzen Salve von Fragen. ‹Aufgrund der vielen Fragen möchte ich feststellen: Was wir hier machen, ist eine bescheidene, kleine Flexibilisierung, die gewisse Projekte einfach ermöglicht und die landwirtschaftliche Nutzfläche schützt, nicht mehr und nicht weniger›, hielt Rösti fest. Der Waldeigentümerverband WaldSchweiz hatte dagegen Ablehnung empfohlen.
Link Mo Würth 24.3983 ‹Mehr Flexibilität beim Rodungsersatz›