422 von 2255 Gemeinden mit mehr als 20% Zweitwohnungen
Grafik are.admin.ch
Das Bundesgesetz vom 20. März 2015 über Zweitwohnungen und die Zweitwohnungsverordnung verpflichten alle Gemeinden dazu, ein Wohnungsinventar zu erstellen. Die im Inventar enthaltenen Angaben über die Nutzung der Wohnungen können dazu verwendet werden, den Zweitwohnungsanteil in den Gemeinden zu berechnen. Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) veröffentlicht die Inventare jährlich jeweils Ende März; 2017 war dies das erste Mal der Fall.
Bisher berechnete das ARE die Zweitwohnungsanteile aufgrund einer weniger detaillierten Statistik. Die dieses Jahr erstmals aufgrund der Inventare durchgeführte Berechnung ist präziser und aktueller. Die Inventare ergeben folgendes Bild: 66 Gemeinden weisen neu einen Zweitwohnungsanteil von über 20% auf, in 21 Gemeinden ist der Anteil unter 20% gesunken. Aktuell weisen damit 422 von 2255 Gemeinden einen Zweitwohnungsanteil von über 20% auf.
Link www.are.admin.ch