Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Zuger Waldgesetzrevision stolpert über Bikerszene

Zug will sich ein neues Waldgesetz geben. Das Vorhaben findet jedoch nicht bei allen Anspruchsgruppen Anklang: Anfang April haben die Biker das Referendum gegen die vom Kantonsrat beschlossene Gesetzesrevision eingereicht. Gemäss Medienberichten kamen dafür 2786 Unterschriften zusammen. Nötig sind im Kanton Zug 1500 gültige Unterschriften.

Bild Michael Meuter, Zürich

 

Der Zuger Kantonsrat hat das revidierte Gesetz in zweiter Lesung verabschiedet. Regierungsrat Andreas Hostettler erklärte Ende Januar, es sei gelungen, die Anliegen verschiedener Anspruchsgruppen sowie der Waldeigentümerschaft ‹soweit möglich› aufzunehmen. Der Spagat zwischen Schützen und Nutzen sei geschafft. Die Nutzung des Waldes als Erholungsraum sei mit den Gesetzesanpassungen auch zukünftig gesichert.

Biken im Wald soll gemäss Vorlage weiterhin möglich sein, aber geregelt und auf klar bezeichneten Wegen. Gefahren werden darf nur auf Waldstrassen und auf den im Richtplan festgesetzten Bike-Routen. Dieses Bikenetz gibt es im Richtplan allerdings noch gar nicht. Damit fehlt aus Sicht der Interessengemeinschaft Mountainbike Zug für die Inkraftsetzung des revidierten Waldgesetzes eine wesentliche Grundlage, weshalb sie das Referendum dagegen ergriff.

‹Wir sind der Ansicht, dass für die Schaffung dieses Gesetzesartikels das im Richtplan festzusetzende Routennetz bekannt sein muss. Im Bericht und Antrag des Regierungsrats zur Gesetzesrevision steht zwar, dass ein attraktives Streckennetz geschaffen werden soll – der aktuelle Richtplanentwurf spricht jedoch eine andere Sprache›, erklärt die IG Mountainbike Zug online. ‹Das aktuell enthaltene Routennetz stellt zusammen mit dem Gesetzartikel eine massive Einschränkung für Bikerinnen und Biker dar.› Darüber werden nun die Zuger Stimmberechtigten befinden.


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