Lignum Holzwirtschaft Schweiz

WaldSchweiz: ‹Biken im Wald soll geregelt werden›

Biken im Wald erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Der Waldeigentümerverband WaldSchweiz anerkennt dieses Bedürfnis, fordert jedoch, Biken müsse ‹geordnet und koordiniert› erfolgen. Er pocht überdies darauf, dass die Waldeigentümer für ihre Leistungen entschädigt werden – für die Nutzung des Waldbodens, aber auch zur Abgeltung von Mehraufwänden und Mindererträgen bei der Waldbewirtschaftung.

Positionspapier/Merkblatt ‹Biken im Wald› von WaldSchweiz (PDF, 8 MB)
Ins Bild klicken, um die Publikation herunterzuladen

 

Die Festlegung eines Velowegnetzes für die Freizeit, wie es das Veloweggesetz des Bundes vorsieht, und von Bikerouten im Wald soll aus Sicht der Waldeigentümer grundsätzlich auf der bestehenden offiziellen Infrastruktur wie etwa Waldstrassen erfolgen. Auf welcher Art von Wegen im Wald mit dem Mountainbike gefahren werden darf, ist in den Kantonen allerdings unterschiedlich und zum Teil wenig klar geregelt.

Sicher ist: Rückegassen oder erst durch regelmässiges Befahren oder Begehen entstandene Trails und Trampelpfade gelten nicht als Weg. Deren Befahren stellt eine unzulässige nachteilige Waldnutzung dar und überschreitet das freie Betretungsrecht. Die Kantone sind aus Sicht der Waldeigentümer gefordert, ihre Vorschriften klar zu formulieren und dabei den bundesrechtlichen Rahmen zu berücksichtigen.


Bodennutzung, Aufwände und Einbussen abgelten

In der Umgebung von offiziellen Mountainbike-Infrastrukturen und entlang von illegalen Trails sind die Waldbewirtschafter mit Mehraufwänden und Mindererträgen konfrontiert, sei es wegen zusätzlicher Sicherungsmassnahmen oder Erschwernissen bei der Holzernte. Die Waldpolitik des Bundes setzt sich zum Ziel, dass Aufwände von Waldeigentümerinnen und -eigentümern sowie der Waldbewirtschafter, die bei der Erbringung gewünschter Waldleistungen entstehen, abgegolten werden.

Deshalb setzt sich WaldSchweiz dafür ein, dass die Waldleistungen – auch das Biken im Wald – in Wert gesetzt werden. Unter Inwertsetzung ist nicht nur die Deckung der Mehraufwände und Mindererträge zu verstehen, es soll auch etwas für das Zurverfügungstellen des Waldbodens für Mountainbike-Infrastrukturen eingefordert werden.


Ein bis zwei Franken pro Laufmeter

WaldSchweiz hat ein Merkblatt für Waldeigentümerinnen und -eigentümer erstellt, welches ihnen helfen soll, ihre Leistungen zu erklären und zu beziffern. Denn mit der Errichtung respektive Legalisierung von Mountainbike-Trails oder- Pisten duldet die Eigentümerschaft ausdrücklich eine Nutzung ihres Waldbodens, die über das freie Betretungsrecht hinausgeht.

Es gibt keine Richtwerte, wie hoch ein Grundbeitrag für das Zurverfügungstellen des Waldbodens ausfallen soll. WaldSchweiz erachtet einen jährlichen Betrag von CHF 1–2.– pro Laufmeter als gerechtfertigt. Dabei soll nach Nutzungsintensität und Ausbaustandard abgestuft werden. Dass dieser Betrag gerechtfertigt sei, zeige der TriemliBiketrail am Uetliberg in Zürich, so der Verband. Dieser verzeichne über 60000 Abfahrten pro Jahr. Der jährliche Erholungswert des 3,5 km langen Trails werde auf mehrere hunderttausend Franken geschätzt.


Links www.waldschweiz.ch/bikenimwald | Reaktionen: www.ride-mtb.com