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Nationalrätliche Kommission sagt ja zum Klimafonds

Die Umweltkommission des Nationalrates hat vergangene Woche bei der erstmaligen Beratung zum CO2-Gesetz in neuer Zusammensetzung nicht nur einer Flugticket-Abgabe zugestimmt, sondern auch der Errichtung eines Klimafonds sowie der Möglichkeit einer Abgabebefreiung auch für KMU.

Mit 17 zu 8 Stimmen befürwortet die nationalrätliche Kommission den vom Ständerat neu entworfenen Klimafonds. Sie unterstützt es, dass ein Drittel des Ertrags aus der CO2-Abgabe – maximal CHF 450 Mio. – und 49% aus der Flugticketabgabe dem Klimaschutz dienen. Zudem hat sich die Kommission mit 15 zu 10 Stimmen dafür entschieden, dass die Ersatzleistungen von Autoimporteuren in den Klimaschutz fliessen sollen. Diese werden dann fällig, wenn die Importeure die CO2-Zielvorgaben für ihre Neuwagenflotten nicht einhalten.

 

Zusammen mit weiteren Einnahmen aus Sanktionen und Versteigerungen sollen damit Massnahmen finanziert werden, die durch den Klimawandel bedingte Schäden vermeiden. Eine Minderheit möchte die Einnahmen des Klimafonds bei CHF 900 Mio. pro Jahr deckeln. Weiter beantragt die Kommission, im Klimafonds-Artikel explizit Doppelförderungen auszuschliessen.

 

Bereits seit 2008 ist es für grosse und energieintensive Unternehmen möglich, sich von der CO2-Abgabe zu befreien, wenn sie sich verpflichten, ihre Emissionen zu begrenzen. Die Kommission des Nationalrates fordert, dass diese Möglichkeit der Abgabebefreiung neu allen Unternehmen offenstehen soll. Entsprechend beantragt sie ihrem Rat mit 14 zu 7 Stimmen, den Schwellenwert von jährlich CHF 10000.– (Ständerat) respektive CHF 15000.– (Bundesrat) CO2-Abgabelast zu streichen. Damit sollen auch die KMU Zugang zu Verminderungsverpflichtungen haben.

 


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