Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Zentrale Klimamassnahmen sollen in Verlängerung gehen

Die Schweiz soll ihren Klimazielen auch bei einer verspäteten Einführung des überarbeiteten CO2-Gesetzes ohne Unterbruch nachkommen können. Deshalb will die zuständige Kommission des Nationalrates zentrale, aber bis Ende 2020 befristete Instrumente des Klimaschutzes bis Ende 2021 verlängern. Der Bundesrat unterstützt dies, zieht jedoch ein neues CO2-Gesetz per 1. Januar 2021 einer Zwischenlösung vor.

Die Schweiz fördert seit 2008 umweltschonende Treibstoffe mit Erleichterungen bei der Mineralölsteuer. Diese sind gemäss Mineralölsteuergesetz bis Ende Juni 2020 befristet. Die parlamentarische Initiative ‹Verlängerung der Befristung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe› (17.405) von Nationalrat Thierry Burkart (FDP/AG) forderte 2017 die Verlängerung dieser Steuererleichterungen bis Ende 2030.

 

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat die Initiative im engen Zusammenhang mit dem CO2-Gesetz nach 2020 geprüft und kam zum Schluss, dass neben dem Mineralölsteuergesetz auch das bestehende CO2-Gesetz anzupassen sei. Damit die Schweiz ihre Massnahmen zur Emissionsverminderung auch bei einem verspäteten Inkrafttreten des totalrevidierten CO2-Gesetzes fortsetzen kann, will die Umweltkommission die Instrumente des geltenden Gesetzes, die bis Ende 2020 befristet sind, bis Ende 2021 verlängern.

 

Im Juni 2019 hat die Kommission dem Bundesrat den Entwurf zur Anpassung des geltenden CO2-Gesetzes, des Mineralölsteuergesetzes und des Umweltschutzgesetzes zur Stellungnahme vorgelegt. Der Bundesrat beantragt dem Parlament die Zustimmung zur Vorlage. Er hält aber fest, dass ein rechtzeitiges Inkrafttreten des totalrevidierten CO2-Gesetzes auf den 1. Januar 2021 gegenüber der entworfenen Zwischenlösung klar zu bevorzugen sei.

 


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