Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Wende im öffentlichen Beschaffungswesen?

Diesen Sommer steht die Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, kurz BöB, auf der Traktandenliste der eidgenössischen Räte. Sie könnte einen Paradigmenwechsel einläuten: weg von der kurzsichtigen Fixierung auf den Preis, hin zu einer Perspektive, in der auch Lebenszykluskosten, Nachhaltigkeit, Qualität und Innovation in ihr Recht treten.

Christoph Starck
Bild Lignum

 

 

In der Beschaffung der öffentlichen Hand dominiert heute der Preiswettbewerb. Das Kriterium der Beschaffungskosten gilt als so hart, dass man sich gern so weit wie möglich darauf stützt.

 

Nun sind möglichst tiefe Kosten fraglos im Sinne des Steuerzahlers. Doch die Gemeinwesen sollen ja nicht nur günstig einkaufen, sondern auch gut. Sie dürfen, ja sollen Ansprüche an die Qualität und darüber hinaus auch an den Beitrag zur Erreichung übergeordneter gesellschaftlicher Ziele stellen, zu denen sie sich bekennen.

 

Der Wandel zu einer solchen Haltung zeichnet sich in der internationalen Entwicklung des Beschaffungsrechts seit einiger Zeit deutlich ab. Nun öffnet auch die Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen, kurz BöB, welche diesen Sommer auf der Traktandenliste der eidgenössischen Räte steht, ein Fenster in genau diese Richtung.

 

Künftig soll nach Beschluss der vorberatenden Kommission nämlich nicht mehr einfach das ‹wirtschaftlich günstigste›, sondern das ‹vorteilhafteste› Angebot den Zuschlag erhalten. Dann geht es nicht mehr allein um den Preis, sondern auch um Kriterien wie Lebenszykluskosten, Nachhaltigkeit, Qualität und Innovation.

 

Ein solcher Paradigmenwechsel im öffentlichen Beschaffungswesen kommt dem Werkplatz Schweiz zugute, der von einem echten Preis-Leistungs-Wettbewerb profitiert. Doch auch das Gemeinwesen hat mehr von qualitativ besseren beschafften Produkten. Baumängel singen landauf, landab ein Lied vom billigsten Angebot und seinen Folgen.

 

Im vorgeschlagenen Wechsel liegt nicht zuletzt auch eine Chance für die erneuerbare Ressource Schweizer Holz. Drei Viertel des Schweizer Waldes gehören der öffentlichen Hand – vor allem Gemeinden, aber auch den Kantonen und zu einem kleinen Teil selbst dem Bund. Jedes Jahr entstehen unzählige öffentliche Bauten wie Kindergärten und Schulen, Mehrzweckhallen und Werkhöfe, für die sich Holz als Baumaterial anbietet.

 

Warum für solche Bauten nicht mehr Holz aus unseren Wäldern einsetzen – um so mehr, als der Schweizer Wald nicht nur unter einem der strengsten Waldgesetze der Welt bewirtschaftet wird, sondern ebendieses Waldgesetz dem Bund auch den Auftrag erteilt, Absatz und Verwertung von nachhaltig produziertem Holz zu fördern, wie es aus unserem Wald kommt?

 

Niemand will einer Rückkehr zum Protektionismus alter Schule das Wort reden, den das heute geltende Vergaberecht überwunden hat. Es geht um etwas anderes: Das hiesige Beschaffungswesen muss sich zugunsten einer nachhaltigen Perspektive von der kurzsichtigen Fixierung auf den Preis lösen.

 

Staatliches Handeln soll, ja muss nach moderner Bürgererwartung kohärent sein. Nachhaltigkeit kann nicht einfach nur als hehres Ziel in der Verfassung stehen – der Staat muss auch gemäss seiner eigenen Verpflichtung handeln. Man darf gespannt sein, ob sich diese Sichtweise in der Sommersession in Bern in Sachen BöB durchzusetzen vermag.

 


Christoph Starck
Direktor Lignum, Holzwirtschaft Schweiz