Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Teilrevision der CO2-Verordnung in Vernehmlassung

Seit dem 25. März läuft die Vernehmlassung zur Teilrevision der geltenden CO2-Verordnung. Die Anpassung ist notwendig, damit die Emissionshandelssysteme der Schweiz und der EU miteinander verknüpft werden können. Das würde den Unternehmen im Schweizer System den Handel im grösseren EU-Emissionsmarkt ermöglichen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 2. Juli.

Das Schweizer Emissionshandelssystem EHS ist ein wichtiges marktwirtschaftliches Instrument für den Klimaschutz. Es dient dazu, die Treibhausgase der Schweizer Unternehmen zu senken, die einen besonders hohen Ausstoss aufweisen. Zwischen 2013 und 2020 wird die zulässige Obergrenze für Emissionen um mindestens 13% gesenkt.

 

Die Schweiz möchte ihr Emissionshandelssystem mit demjenigen der EU verknüpfen, damit hiesige Unternehmen am grösseren und liquideren EU-Emissionsmarkt teilnehmen können und von denselben Wettbewerbsbedingungen wie Unternehmen aus der EU profitieren. Dazu wurde am 23. November 2017 ein Abkommen mit der EU unterzeichnet (Lignum Journal online vom 1.12.2017).

 

Das Parlament hat dieses Abkommen am 22. März dieses Jahres genehmigt und die nötigen Änderungen am geltenden CO2-Gesetz angenommen. Für die Umsetzung dieser Beschlüsse muss die CO2-Verordnung angepasst werden. Das Verknüpfungsabkommen soll auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten.

 

Link Entwurf CO2-Verordnung (PDF, 589 KB)