Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Systemwechsel beim Eigenmietwert in Vernehmlassung

Für am Wohnsitz selbstbewohntes Wohneigentum sollen der Eigenmietwert und zugleich die Abzüge für die Gewinnungskosten auf Bundes- und Kantonsebene fallen. Letzten Freitag hat die zuständige Kommission des Ständerates die Vorlage mit nicht weniger als fünf Umsetzungsvarianten in die Vernehmlassung geschickt.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben ist der Ansicht, für selbstbewohntes Wohneigentum seien der Eigenmietwert sowie die Abzüge für die Gewinnungskosten, also die Unterhaltskosten, die Kosten der Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften, die Versicherungsprämien sowie die Kosten der Verwaltung durch Dritte, auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene aufzuheben.

 

Auf selbstgenutzten Zweitliegenschaften hingegen sollen der Eigenmietwert bestehen und die Gewinnungskosten abzugsfähig bleiben, dies auch bei Miet- und Pachtliegenschaften. Die Abzüge für Energiesparen, Umweltschutz, Denkmalpflege und Rückbau würden auf Bundesebene aufgehoben, während die Kantone sie in ihrer Gesetzgebung beibehalten könnten. Zudem wird die Einführung eines Ersterwerberabzuges vorgeschlagen, damit Jüngere einfacher zu Wohneigentum kommen.

 

Zur Abzugsfähigkeit der privaten Schuldzinsen gibt die Kommission mehrere Varianten in die Vernehmlassung. Bei Variante 1 und 2 sollen die Zinsen im Umfang von 100% bzw. 80% der steuerbaren Vermögenserträge abzugsfähig sein. Bei Variante 3 wären Abzüge im Umfang der steuerbaren Erträge aus unbeweglichem Vermögen plus CHF 50000.– für Beteiligungen von mindestens 10% am Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft zulässig, bei Variante 4 nur Abzüge im Umfang der steuerbaren Erträge aus unbeweglichem Vermögen. Bei Variante 5 wären gar keine Schuldzinsenabzüge erlaubt.

 


Link Vernehmlassungsunterlagen Wohneigentumsbesteuerung