Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Strukturelle Veränderungen im Berggebiet nehmen zu

Der ausufernde Bau neuer Zweitwohnungen ist gestoppt. Das zeigt das Monitoring des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE und des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO zum Zweitwohnungsgesetz. Für Einheimische und Arbeitskräfte im Berggebiet ist es aber schwierig geworden, erschwingliche Wohnungen zu finden.

Bild Michael Meuter, Zürich

 

Die Ergebnisse des Monitorings zeigen, dass die Immobilienpreise in touristischen Hotspots stark gestiegen sind. Dies ist in erster Linie darauf zurückzuführen, dass Zweitwohnungen stärker nachgefragt werden. Dafür gibt es mehrere Gründe: Das niedrige Zinsumfeld hat das Anlegen in Immobilien attraktiv gemacht, und die Corona-Pandemie sowie das ortsunabhängige Arbeiten haben die Nachfrage nach Zweitwohnungen angeheizt.

In der Folge hat auch die Nachfrage nach altrechtlichen Wohnungen zugenommen. Dabei handelt es sich um Wohnungen, die schon vor der Annahme der Zweitwohnungsinitiative im Jahr 2012 bestanden. Sie sind in der Nutzung frei und werden in vielen Fällen als Erstwohnungen genutzt. Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist es jedoch finanziell attraktiv, altrechtliche Wohnungen als Zweitwohnungen zu verkaufen oder zu vermieten.


Bezahlbaren Wohnraum für lokale Nutzung schaffen

Für die einheimische Wohnbevölkerung, Zuziehende und Angestellte im Dienstleistungssektor sind dadurch die Wohnungspreise in den touristischen Zentren häufig unerschwinglich geworden. Die Umnutzung von Erst- zu Zweitwohnungen und die Schwierigkeit, bezahlbaren Wohnraum zu finden, führen zu Verdrängung und Abwanderung. Die strukturellen Veränderungen im Berggebiet, die schon vor dem Zweitwohnungsgesetz eingesetzt haben, nehmen so weiter zu.

Not tut in dieser Situation die Schaffung von bezahlbarem, lokal verfügbarem Wohnraum. Das Zweitwohnungsgesetz sieht vor, dass Kantone und Gemeinden Massnahmen ergreifen können, um Umnutzungen von Erst- zu Zweitwohnungen einzuschränken. Das sind zum Beispiel vorgeschriebene Erstwohnungsanteile bei Umbauten und Ersatzneubauten oder die Vergabe von Bauland im Baurecht mit Vorgaben zur Erstellung von bezahlbarem Wohnraum. Einige Gemeinden sind bereits daran, derartige Massnahmen umzusetzen.


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