Der Bundesrat soll auch ermächtigt werden, Anforderungen an das Inverkehrbringen von weiteren Rohstoffen oder Produkten zu stellen oder das Inverkehrbringen zu verbieten, falls deren Anbau, Abbau oder Herstellung die Umwelt erheblich belastet oder die nachhaltige Nutzung der natürlichen Rohstoffe erheblich gefährdet.
Link 18.095 Umweltschutzgesetz. Verbot des Inverkehrbringens von illegal geschlagenem Holz