Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Ständeratskommission für Verbot von illegal geschlagenem Holz

Die zuständige Kommission des Ständerates befürwortet einstimmig eine Änderung des Umweltschutzgesetzes, die ein Verbot des Inverkehrbringens von illegal geschlagenem Holz vorsieht. Damit gleicht sich die Schweiz dem EU-Mechanismus an. Die Kommission folgt im übrigen dem Nationalrat, der zusätzlich eine Deklarationspflicht über die Holzart und die Herkunft des Holzes auf Gesetzesebene eingeführt hat.

Der Bundesrat soll auch ermächtigt werden, Anforderungen an das Inverkehrbringen von weiteren Rohstoffen oder Produkten zu stellen oder das Inverkehrbringen zu verbieten, falls deren Anbau, Abbau oder Herstellung die Umwelt erheblich belastet oder die nachhaltige Nutzung der natürlichen Rohstoffe erheblich gefährdet.

 


Link 18.095 Umweltschutzgesetz. Verbot des Inverkehrbringens von illegal geschlagenem Holz