Neubauten sollen künftig möglichst mit erneuerbarer Energie beheizt werden und sich zu einem kleinen Teil selbst mit Elektrizität versorgen. So sieht die Revision vor, dass für Neubauten eine um 2–4 cm bessere Wärmeisolation einzuhalten und eine kleine Solarstromanlage zu installieren ist.
Da der energierechtliche Detaillierungsgrad deutlich zugenommen hat, bringt der Regierungsrat eine zusätzlich vereinfachte Variante ‹SH-Light› ein. Damit wird ein schlankes Anforderungsprofil und Nachweisverfahren mit nur sechs Vorgaben für Neubauten geschaffen.
Bestehende Wohnbauten, welche noch nie eine energierelevante Erneuerung erfahren haben und einen sehr hohen Energieverbrauch von rund 18 Liter Erdöläquivalent pro Quadratmeter und Jahr aufweisen, sollen beim nächsten Heizungsersatz mindestens 10% ihres Energiebedarfs einsparen oder mit erneuerbaren Energien abdecken. Die ineffiziente Warmwasseraufbereitung mittels zentraler Elektroboiler soll innert vernünftiger Fristen eingeschränkt werden.
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