Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Rundholzlagerung im Wald soll erleichtert werden

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates will nicht, dass Holzindustrieanlagen in den Wald gebaut werden. Dafür sollen die Voraussetzungen für Rundholzlager im Wald gelockert werden.

Bild Manuel Peterhans, Küsnacht

 

 

Mit neun zu null Stimmen bei zwei Enthaltungen hat die Kommission eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Erich von Siebenthal (SVP/BE) abgelehnt, welche fordert, dass Wald für Holzindustrieanlagen erleichtert gerodet werden kann.

 

Die ständerätliche Kommission will den Bundesrat aber beauftragen, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass bei ausgewiesenem Bedarf Rundholzlager im Wald für Waldeigentümer und Sägereien möglich werden. Sie hat am 30. August eine Motion mit dieser Forderung eingereicht. Dabei verzichtet die Kommission ausdrücklich darauf, die gesetzliche Regelung für Rodungen zu ändern.

 

Die Möglichkeiten zur erleichterten Rundholzlagerung sollen auf Verordnungsstufe geschaffen werden. Dabei sollen die Anlagen der regionalen Bewirtschaftung des Waldes und ausschliesslich der Lagerung von Schweizer Rundholz dienen. Ihr Standort muss zweckmässig, die Dimensionierung den regionalen Verhältnissen angepasst sein, und den Anlagen dürfen keine überwiegenden öffentlichen Interessen entgegenstehen.

 


Link Pa. Iv. 16.471 Erich von Siebenthal ‹Umsetzung der Waldpolitik 2020. Erleichterungen bei den Rodungsvoraussetzungen›


Link Mo. 18.3715 UREK-S ‹Umsetzung der Waldpolitik 2020 – Erleichterung bei der Rundholzlagerung›