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Rücksicht auf Kantone beim CO2-Gesetz

Die Umweltkommission des Nationalrates will es den Kantonen überlassen, die Reduktion der CO2-Emissionen bei Gebäuden voranzutreiben.

In der Detailberatung zur Totalrevision des CO2-Gesetzes hat sich die nationalrätliche Kommission für Umwelt, Energie und Raumplanung mit den zukünftigen Massnahmen im Gebäudebereich auseinandergesetzt. Sie hat entschieden, dass der Bundesrat frühestens Ende 2027 der Bundesversammlung die Einführung eines landesweit einheitlichen Gebäudestandards vorschlagen kann – je nachdem, wie weit die Reduktion des CO2-Ausstosses aus Gebäuden bis dann erfolgt ist.

 

Mehr Regulierung braucht es nach Ansicht der Kommissionsmehrheit nicht. Dementsprechend lehnt sie es ab, in der aktuellen Gesetzesvorlage CO2-Grenzwerte für Gebäude festzulegen, die zur Anwendung kämen, wenn die Emissionen nicht genügend zurückgehen würden. Die Kommission hält es auch nicht für angebracht, auf nationaler Ebene ein Zwischenziel für die Gebäudeemissionen bis 2026/27 aufzustellen, wie dies der Bundesrat vorschlägt.

 

Stattdessen tritt die Kommission dafür ein, den Kantonen bis 2030 Zeit zu geben, das Ziel von minus 50% gegenüber 1990 zu erreichen. Die Kommission unterstreicht damit die Verantwortung der Kantone, die CO2-Emissionen im Gebäudebereich zu reduzieren. Die Kommissionsmehrheit zeigt sich überzeugt, dass mit ihrer Variante der Druck auf die Kantone steigt, ihr selbst gesetztes Reduktionsziel von minus 80% bis 2050 zu verfolgen und die in den MuKEn 2014 vorgesehenen Werte für Neubauten durchzusetzen.

 


Link 17.071 Totalrevision des CO2-Gesetzes