Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Richtplan des Kantons Solothurn genehmigt

Der Bundesrat ist mit dem Richtplan des Kantons Solothurn einverstanden. Mit der Genehmigung am 24. Oktober entfallen jene Übergangsbestimmungen, welche Einzonungen nur zuliessen, wenn gleichzeitig Land ausgezont wurde. Aber: Einzonungen werden auch weiterhin nur ausnahmsweise möglich sein.

Der Kanton Solothurn setzt sich für den Zeithorizont von 20 bis 25 Jahren eine quantitative Obergrenze für das Siedlungsgebiet von 9027 ha. Die Grundlage dafür bilden die bestehenden Bauzonen und Reservezonen (Nichtbauzonen). Neue Einzonungen sind somit in Zukunft nur noch vereinzelt möglich. Die Gemeinden werden dazu angehalten, kompakter innerhalb des bestehenden Siedlungsgebiets zu bauen.

 

Der Richtplan enthält zudem den Auftrag, die Reservezonen von 477 ha zu überprüfen und grossmehrheitlich der Landwirtschaftszone zuzuweisen, da die Reservezonen-Flächen heute grösstenteils ungünstig liegen und sich nicht mehr für Einzonungen eignen. Mit dem Auftrag, Reservezonen der Landwirtschaftszone zuzuweisen, schafft sich der Kanton Spielraum für Erweiterungen des Siedlungsgebiets an anderen, geeigneteren Lagen. So kann das Wachstum von Arbeitsplätzen und Bevölkerung dorthin gelenkt werden.

 

Der Verdichtung noch mehr Gewicht geben

 

Im Richtplan werden die Gemeinden beauftragt, in ihrer Ortsplanung die Möglichkeiten zur Verdichtung zu ermitteln und entsprechende Massnahmen auszuweisen. Nötig sind dafür beispielsweise rechtliche Grundlagen, die es den Gemeinden erlauben, die Hortung von Bauland zu verhindern. Insgesamt kommt nach Einschätzung des Bundesrats der zentrale Grundsatz der Verdichtung im bereits bebauten Gebiet im Solothurner Richtplan aber noch zu wenig zum Ausdruck.

 

Der Bundesrat fordert den Kanton deshalb auf, innerhalb eines Jahres einen entsprechenden Planungsgrundsatz aufzunehmen. Zudem ist zu überprüfen, ob die für Einzonungen vorgesehenen Dichterichtwerte wirken oder nötigenfalls anzupassen sind. Damit soll sichergestellt werden, dass die Gemeinden die angestrebten Mindestdichten von Bevölkerung und Arbeitsplätzen erfüllen und das Bauland so intensiv wie vorgesehen nutzen.

 


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