Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Revision des Schwyzer Waldgesetzes geht in die Runde

Das Waldgesetz des Kantons Schwyz soll bundesrechtliche Änderungen nachvollziehen. Zudem soll es im Kanton Schwyz künftig möglich werden, bisherige staatliche Aufgaben an Forstbetriebe mit forstfachlicher Führung zu delegieren. Die Vernehmlassung zur Teilrevision des Schwyzer Waldgesetzes läuft bis 15. Juli.

Neue Bestimmungen der eidgenössischen Waldverordnung zielen darauf ab, den Wald künftig besser vor Schadorganismen zu schützen, ihn für die Herausforderungen des Klimawandels zu wappnen und die Holznutzung sowie die Arbeitssicherheit bei der Holzernte zu erhöhen. Schliesslich ermöglicht es das neue Recht, auch ausserhalb der Bauzonen statische Waldgrenzen festzulegen.

 

Die Teilrevision nimmt die punktuellen Ergänzungen der eidgenössischen Waldgesetzgebung im Kanton Schwyz auf und regelt deren Vollzug auf Kantonsebene. Zudem berücksichtigt sie die Anliegen der Motion M 8/15 ‹Subsidiarität in der Waldbewirtschaftung – Delegation von Aufgaben an Dritte›. Neue rechtliche Grundlagen sollen ermöglichen, dass bisherige staatliche Aufgaben künftig an Forstbetriebe mit forstfachlicher Führung delegiert und für bestimmte forstliche Tätigkeitsbereiche Leistungsvereinbarungen abgeschlossen werden können.

 


Link Vernehmlassungsunterlagen Rev WaG Kt. SZ