Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Nationalrat will Verbot für illegal geschlagenes Holz

Die grosse Kammer hat sich gestern in der Schlussabstimmung mit 177:3 Stimmen praktisch einhellig dafür ausgesprochen, das Inverkehrbringen von illegal geschlagenem Holz in der Schweiz mittels Revision des Umweltschutzgesetzes zu verbieten. Das Geschäft geht nun in den Ständerat.

Bild Parlamentsdienste

 

 

Das vom Nationalrat unterstützte Verbot von illegal gefälltem Holz ist eine Voraussetzung dafür, dass die Holzhandels-Gesetzgebung der Schweiz an diejenige der EU angeglichen werden kann, wie dies die beiden gleichlautenden Motionen 17.3843 ‹Gleich lange Spiesse für Schweizer Holzexporteure gegenüber ihrer europäischen Konkurrenz› von Nationalrätin und Lignum-Präsidentin Sylvia Flückiger (SVP/AG) sowie 17.3855 von Ständerat Peter Föhn (SVP/SZ) zugunsten der Wirtschaft forderten.

 

Folgenreiche Rechtsdifferenz zwischen Schweiz und EU

 

Die hierzulande geltende Deklarationspflicht fordert zwar die Offenlegung von Holzart und Holzherkunft bei Produkten aus Massivholz gegenüber dem Endabnehmer, sprich Konsumenten. Weitere Vorschriften gibt es aber nicht. Die EU-Holzhandelsverordnung dagegen schreibt beim Inverkehrbringen von Holz vor, bei der Ware den Handelsnamen und das Land des Einschlags zu nennen. Zudem verlangt sie aber auch, dass jeder Marktteilnehmer, der Holzprodukte erstmalig auf dem EU-Markt in Verkehr bringt, nachweisen muss, dass seine Ware aus legaler Herkunft stammt.

 

Die Differenz zwischen Deklarationspflicht und EU-Holzhandelsverordnung belastet den Holzexport aus der Schweiz massiv, weil Holz und Holzprodukte von hier aus in 95% der Fälle in ein Land der EU exportiert werden. Importeure in der EU sind gehalten, aufgrund der unterschiedlichen Rechtslage eine spezielle Sorgfaltspflichtregelung anzuwenden, wenn Holz und Holzprodukte aus Drittstaaten eingeführt werden, zu denen aufgrund der unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen auch die Schweiz zählt. Diese administrative Hürde hat in den letzten Jahre zu schmerzhaften Verlusten bei Schweizer Exporteuren geführt.

 

Mehraufwand nur für 4% der Gesamtimporte von Holz in die Schweiz

 

Wenn die Angleichung der Rechtslage in der Schweiz und der EU erfolgt ist, braucht es in einem zweiten Schritt noch ein formelles Abkommen mit der EU für die gegenseitige Anerkennung der Regelungen. Gespräche dazu  laufen bereits, wie Bundesrätin Sommaruga in der gestrigen Debatte erklärte. Allein schon die erfolgte Angleichung der Schweizer Rechtsgrundlagen für den Holzhandel an das geltende EU-Recht dürfte jedoch reichen, um im Holzexport für spürbare Entspannung zu sorgen.

 

Bundesrätin Sommaruga gab vor dem Rat Auskunft über die Folgen eines Einfuhrverbots von illegal geschlagenem Holz für die Schweizer Importeure. 2017 hätten rund 4500 Marktakteure Holz und Holzerzeugnisse aus Drittstaaten ausserhalb der EU in die Schweiz eingeführt. Für diese Akteure bedeutet die Angleichung der Schweizer Rechtsgrundlagen an diejenigen der EU in Zukunft einen grösseren Aufwand. Im Geltungsbereich der neuen Regelung hätten diese Importe aus Drittstaaten einen Mengenanteil von 4%. Der Rest seien Importe aus der Europäischen Union.

 

Deklarationspflicht bleibt in bisheriger Form erhalten

 

Der Bundesrat hatte vorgesehen, dass die Schweizer Deklarationspflicht für Holz im Zuge der Rechtsangleichtung künftig entfallen sollte. Die Holzbranche hatte jedoch erklärt, dass sie eine Fortführung dieser Auflage akzeptieren würde, sofern ihr Geltungsbereich nicht ausgeweitet werde. Die vorberatende Kommission fügte in der Folge einen Passus in den Gesetzestext, der festhielt, dass Händler, die Holz oder Holzerzeugnisse an den Konsumenten abgeben, dabei die Holzart und die Herkunft des Holzes deklarieren müssen.

 

Nationalrätin Sylvia Flückiger schlug mittels Einzelantrags eine Ergänzung dieses Passus in dem Sinne vor, dass der Bundesrat das Holz und die Holzerzeugnisse bestimmen solle, für welche die Deklarationspflicht gelte. Der Geltungsbereich der Deklarationspflicht soll entsprechend der heutigen Deklarationsverordnung beibehalten werden, sich also nach wie vor nur auf Massivholz und Produkte aus Massivholz erstrecken. Die mit diesem Antrag eingeführte Präzisierung wurde von der grossen Kammer mit 179:0 Stimmen angenommen.

 


Link Wortprotokoll NR, 5.6.2019