Massnahmen des heutigen CO2-Gesetzes weiterführen
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Nach der Ablehnung des CO2-Gesetzes am 13. Juni läuft das geltende Gesetz zwar weiter, allerdings würden bereits 2022 das Reduktionsziel und wichtige Massnahmen wegfallen. Firmen bestimmter Branchen könnten sich nicht länger von der CO2-Abgabe befreien lassen, indem sie sich dazu verpflichten, ihren CO2-Ausstoss zu senken. Aus Sicht der Kommission wäre es ein grosser Nachteil für die Schweizer Industrie, wenn diese bewährten individuellen Reduktionsverpflichtungen nicht mehr möglich wären.
Zudem gäbe es ab 2022 keine Kompensationspflicht mehr für die Importeure von Benzin und Diesel. Treibstoffimporteure müssten nicht länger in Klimaschutzprojekte investieren, um einen Teil der im Verkehr entstandenen Emissionen auszugleichen. Damit wäre die Finanzierung vieler klimafreundlicher Vorhaben gefährdet.
Die Absicht der Kommission ist es, dass ihre Übergangslösung Ende 2024 ausläuft. Bis dann soll eine neue klimapolitische Vorlage erarbeitet werden. Die grosse Frage, wie es in der Schweizer Klimapolitik weitergeht, soll in diesem Rahmen geklärt werden. Die Kommission weist darauf hin, dass die Schweiz aufgrund der Ratifizierung des Übereinkommens von Paris weiterhin verpflichtet ist, ihre Emissionen bis 2030 um 50% gegenüber 1990 zu reduzieren.
Link PaIv 21.477 Verlängerung des Reduktionszieles im geltenden CO2-Gesetz