Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Lohnanpassungen für Schreinerbranche gelten seit Mai

Gute Neuigkeiten für die Arbeitnehmenden der Schreinerbranche: Die Lohnerhöhungen, auf die sich die Sozialpartner Ende letzten Jahres geeinigt haben, sind vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt worden und gelten nun seit 1. Mai. Dazu gehört unter anderem eine generelle Lohnerhöhung von 110 Franken für alle dem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Arbeitnehmenden. Der Schreinermeisterverband empfiehlt überdies eine Anhebung der Lehrlingslöhne per 2024.

Die Diskussionsrunde des ‹Clubs› auf SRF1 befasste sich am Dienstag unter Moderation von Mario Grossniklaus mit der Tatsache, dass viele Branchen mit einem Fachkräftemangel zu kämpfen haben – so auch die Schweizer Schreiner. Thomas Iten, Zentralpräsident des Verbandes Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten VSSM, war Teil der Runde, die dem Thema unter dem Titel ‹Wer will noch arbeiten?› nachging.
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Update 17.5.2023 | In den Lohnverhandlungen zwischen dem Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten VSSM und den Sozialpartnern (Unia und Syna) wurde Ende 2022 eine Einigung hinsichtlich der Lohnerhöhungen sowie der Mindestlöhne für das Jahr 2023 erzielt. Der Bundesrat hat mittlerweile die Lohnerhöhungen 2023 für allgemeinverbindlich erklärt. Somit sind wieder beide GAV des Schreinergewerbes (Weiterbildung und Gesundheitsschutz sowie arbeitsrechtlicher GAV) wie auch die Lohnanpassung 2023 für alle Betriebe im Geltungsbereich anwendbar.

Die allgemeinverbindlichen Anpassungen seit 1. Mai 2023 führen zu einer generellen (CHF 110.–) sowie zu einer individuellen Lohnerhöhung (CHF 40.–) für alle dem GAV unterstellten Arbeitnehmenden. Letzteren Betrag, welcher zwingend ebenfalls zur Auszahlung kommen muss, kann jeder Betrieb aufgrund von Leistung, Qualität und betrieblicher Einschätzung individuell auf seine Arbeitnehmenden aufteilen. Die Mindestlöhne für alle Berufskategorien mit einem EFZ-Abschluss (Berufsarbeiter, Monteur, Fachmonteur) werden pauschal um CHF 150.– angehoben.

Der Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten VSSM passt überdies die Lohnempfehlung für Schreinerlernende ab 2024 nach oben an. Die Erhöhung bei der EFZ-Lehre fällt in den ersten beiden Jahren vergleichsweise moderat aus. Dafür sollen im dritten und vierten Lehrjahr CHF 200.– mehr pro Monat ausbezahlt werden. Bei der EBA-Lehre beträgt die Erhöhung in beiden Ausbildungsjahren CHF 100.– pro Monat.  Der VSSM empfiehlt den Unternehmen in der Deutschschweiz, die Lohnanpassung anzuwenden. Da die Lernenden der Schreinerbranche nicht dem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen, können aber selbstverständlich auch Löhne vereinbart werden, die von der Empfehlung abweichen.

 


Link www.vssm.ch