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Klimakonferenz in Madrid ohne Fortschritte

Die 25. Klimakonferenz der Vereinten Nationen ist gestern Sonntag zu Ende gegangen. Sie hat sich nicht auf Regeln für Marktmechanismen einigen können, die eine doppelte Anrechnung von im Ausland erzielten Emissionsverminderungen ausschliessen. Offen bleiben auch die Regeln für die Berichterstattung.

Die Schweiz hat sich an der Klimakonferenz für griffige Regelungen eingesetzt, die eine wirksame Umsetzung des Übereinkommens von Paris sicherstellen. Sie forderte insbesondere, dass Emissionsverminderungen im Ausland nicht mehrfach (dem Geber- und dem Empfängerland) angerechnet werden können, weil dies den Anspruch und die Wirksamkeit des Pariser Abkommens bedrohen würde.

 

Schwellenländer blockieren Einigung

 

Für Emissionsverminderungen im Ausland konnten in Madrid keine Regeln verabschiedet werden. Der Verhandlungstext hätte es ermöglicht, robuste Regeln umzusetzen. Er wurde jedoch von einer kleinen Gruppe von Schwellenländern abgelehnt.

 

Die Schweiz bedauert den Entscheid und hat sich gemeinsam mit anderen ambitionierten Partnerländern im Rahmen der ‹San-José-Prinzipien für hohe Ambition und Integrität› verpflichtet, robuste Regeln für den Handel mit Emissionszertifikaten anzuwenden, bis eine Einigung im Rahmen einer Klimakonferenz gefunden wird.

 

Transparenz ist nicht allen etwas wert

 

Die Berichterstattung und die Prüfung der Länderberichte sind wesentliche Bestandteile des Pariser Übereinkommens. Die Länder konnten sich an der Klimakonferenz in Madrid nicht darauf einigen, wie sie über ihre Emissionsverminderungen und die Unterstützung, die sie dafür selber erhalten oder anderen Ländern geben, Bericht erstatten.

 

Da die Transparenzregeln für das Vertrauen unter den Vertragsparteien grundlegend sind, ist dieses Resultat aus Sicht der Schweiz besorgniserregend. Sie hat in Madrid über die Fortschritte und Herausforderungen bei der Erreichung ihrer Klimaziele berichtet. Die Länder haben nur noch bis 2020 Zeit, um sich auf solche Regeln zu einigen.

 


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