Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Klimabericht ab 2024 für grosse Unternehmen Pflicht

Publikumsgesellschaften, Banken und Versicherungen, die mindestens 500 Mitarbeitende beschäftigen und eine Bilanzsumme über 20 Millionen Franken oder einen Umsatz von mehr als 40 Millionen Franken aufweisen, sind in der Schweiz ab 2024 verpflichtet, über Klimabelange öffentlich Bericht zu erstatten.

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. November 2022 die Vollzugsverordnung zur Klimaberichterstattung für grosse Schweizer Unternehmen verabschiedet und auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Bisher fehlen in der Schweiz klare, vergleichbare Offenlegungen im Bereich Klima. Dies will der Bundesrat mit der neuen Verordnung ermöglichen. Sie sieht die verbindliche Umsetzung der international anerkannten Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) für grosse Schweizer Unternehmen vor.

Die ab nächstem Jahr vorgeschriebene öffentliche Berichterstattung für grosse Unternehmen umfasst einerseits das finanzielle Risiko, das ein Unternehmen durch klimarelevante Tätigkeiten eingeht. Anderseits muss offengelegt werden, welche Auswirkungen die Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf das Klima hat. Zudem muss beschrieben werden, welche Reduktionsziele das Unternehmen bezüglich seiner direkten und indirekten Treibhausgasemissionen setzt und wie es diese umzusetzen plant.


Link Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange (PDF, 393 KB)