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Klima und Energie: Die Kantone bleiben am Ball

Freiburg will noch dieses Jahr den Vorentwurf für ein Klimagesetz präsentieren. Der Aargau versucht mit dem ‹Klimakompass› die Köpfe auf die wichtigsten Handlungsfelder auszurichten. Das Wallis macht sich daran, einen Klimaplan zu erarbeiten, und schickt das neue Energiegesetz in die Vernehmlassung. Im Kanton Schwyz hat der Kantonsrat ein angepasstes Energiegesetz verabschiedet; in Nidwalden tritt im November ein neues Energiegesetz in Kraft. Der Kanton Bern lässt sich Zeit, um die Änderung seines Energiegesetzes zu verhandeln.

Im Kanton Freiburg kommen die Arbeiten an einer umfassenden Klimaschutzpolitik voran. Der Staatsrat hat den nach der Vernehmlassung überarbeiteten Klimaplan verabschiedet. Zu dessen Umsetzung beantragt er dem Grossen Rat einen Verpflichtungskredit von CHF 21 Mio. für die nächsten fünf Jahre (2022–2026). Noch dieses Jahr will er den Vorentwurf für ein Klimagesetz präsentieren. Damit setzt der Staatsrat auch die Motion ‹Kantonale gesetzliche Grundlage für Klima und Umwelt› um, die der Freiburger Grosse Rat am 25. Juni 2020 gutgeheissen hat. Derweil ist die Umsetzung von 25 Zielen des Klimaplans bereits angelaufen.

 

Der Aargauer Regierungsrat hat den ersten Teil seiner Klimastrategie beschlossen, den sogenannten ‹Klimakompass›. Darin definiert er seine Schwerpunkte in Bezug auf den Klimawandel mit je sieben Handlungsfeldern für den Klimaschutz und für die Klimaanpassung. Die Handlungsfelder zeigen auf, in welchen Themenbereichen der Regierungsrat besonderen Handlungsbedarf sieht. Konkret geht es um die Dekarbonisierung des Verkehrs, um einen ressourcenschonenden, energieeffizienten und CO₂-freien Gebäudepark, Klimaneutralität in Industrie und Gewerbe auf der Basis von Kreislaufwirtschaft, eine klimaschonende Landwirtschaft, den Wald als Kohlenstoffspeicher, um Beteiligungen, Beschaffung und Finanzierung sowie um Innovationsförderung und Partizipation. Im zweiten Teil der Klimastrategie wird aufgezeigt, mit welchen Massnahmen der Kanton Aargau in seinem Kompetenzbereich dem Klimawandel begegnet. Dieser Massnahmenplan wird gemeinsam mit verschiedenen Akteuren erarbeitet und voraussichtlich noch im Verlaufe dieses Jahres publiziert.

 

Das Wallis verfügt nun über eine Bilanz seiner Treibhausgasemissionen – sowohl für die kantonale Verwaltung als auch für den gesamten Kanton. Diese Bestandesaufnahme stellt den ersten Schritt zur Erarbeitung eines Klimaplans dar. Er wird mit Massnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und zur Anpassung an den Klimawandel ergänzt. Mit diesem Vorgehen will der Walliser Staatsrat den Kanton auf den Weg zur Klimaneutralität bringen. Dies ist um so wichtiger, weil das Wallis und andere Bergkantone vom Klimawandel besonders stark betroffen sind: Die steigenden Temperaturen beschleunigen nicht nur den Rückgang der Gletscher, sondern führen auch vermehrt zu Überschwemmungen, Bergstürzen und Murgängen.

Der Walliser Staatsrat hat ausserdem entschieden, das neue kantonale Energiegesetz in die Vernehmlassung zu schicken. Nachdem die aktuell geltenden Rechtsgrundlagen aus dem Jahr 2004 stammen, ist man der Meinung, dass es dringend ein Gesetz braucht, das den heutigen Herausforderungen im Energiebereich gewachsen ist. Gemäss Entwurf sollen die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) umgesetzt werden, die bereits in zahlreichen Kantonen eingeführt worden sind. Das Gesetz beruht auf der breiten Zustimmung des Volkes zum eidgenössischen Energiegesetz sowie auf der kantonalen Energiestrategie 2060 ‹Gemeinsam zu 100% erneuerbarer und einheimischer Versorgung›, worin Energieeffizienz und die Förderung von erneuerbaren Energien zentral sind.

 

Im Kanton Schwyz sollen Gebäude weniger Energie verbrauchen. Der Kantonsrat hat ein angepasstes Energiegesetz verabschiedet. Neu sollen Neubauten von aussen möglichst wenig Energie zugeführt werden und einen Teil des Elektrizitätsverbrauchs selbst erzeugen müssen. Reine Elektroheizungen sind in Neubauten nicht mehr zulässig. Heizungen und Warmwasseranlagen in bestehenden Bauten, die mit fossiler Energie betrieben werden, müssen beim Ersatz neu mindestens 10% des bisherigen Energiebedarfs einsparen oder mit erneuerbarer Energie abdecken. Der Kanton selber soll in allen Bereichen der Energienutzung eine Vorbildfunktion wahrnehmen.

 

Im Kanton Nidwalden greift das neue Energiegesetz ab dem 1. November. Damit setzt Nidwalden die Energiestrategie 2050 und die Mustervorschriften der Kantone um. Der CO2-Ausstoss der Gebäude soll weiter gesenkt und der Zubau erneuerbarer Energie gestärkt werden. Neubauten werden praktisch dem gegenwärtigen Minergie-Standard entsprechen. Beim Ersatz des Wärmeerzeugers werden erneuerbare Lösungen gestärkt, indem 10% erneuerbare Energie gefordert wird. Einen zusätzlichen Schub erhalten die erneuerbaren Energien durch die Pflicht zur Eigenstromproduktion bei Neubauten. Dabei weicht der Kanton Nidwalden bewusst von den Mustervorschriften ab. So erfüllt neben der Produktion von Strom am eigenen Gebäude auch die Beteiligung an einer Gemeinschaftsanlage die gesetzlichen Vorgaben.

 

Die Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission des Kantons Bern bricht eine Lanze für die Änderung des kantonalen Energiegesetzes: Sie beantragt dem Grossen Rat, auf die Gesetzesrevision einzutreten. Diese soll dazu beitragen, die Ziele der kantonalen Energiestrategie und des internationalen Klimaübereinkommens von Paris zu erfüllen. Die Ziele sollen mit verschiedenen Anreizen statt Verboten erreicht werden. Die Kommission schlägt aber vor, die Vorlage erst in der Wintersession 2021 im Detail zu beraten, wenn klarer ist, wie die weiteren Schritte auf der Grundlage einer Interpretation der Abstimmung über das CO2-Gesetz aussehen. Zudem möchte die Kommission auch den Entscheid der Berner Bevölkerung am 26. September zum Klimaschutz-Verfassungsartikel abwarten.


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