Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Kein Schweizer Holz für neues Aargauer Polizeigebäude?

In Aarau soll in den nächsten Jahren ein millionenteurer Neubau für die Kantonspolizei entstehen. Verschiedene kantonale Parlamentarier sind vor Weihnachten mit der Forderung auf den Plan getreten, dass dafür Schweizer Holz zum Zug kommen solle. Der Aargauer Regierungsrat lehnt das als submissionsrechtlich unzulässig ab, verweist aber auch darauf, dass es zu spät sei, um noch auf eine reine Holzkonstruktion umzuschwenken.

Visualisierung des Neubaus für die Kantonspolizei Aargau in Aarau.
Bild ag.ch

 

 

Grossrat Daniel Wehrli, Präsident der Pro Holz Aargau, verlangte im letzten Dezember zusammen mit weiteren kantonalen Parlamentariern, dass der Aargauer Polizei-Neubau aus hiesigem Holz erstellt wird – wie es der Kanton Freiburg in Granges-Paccot vorgemacht hat (Lignum Journal online vom 7.1.2019).

 

Holz für Fenster und Innenausbau vorgesehen

 

Nun beantragt der Aargauer Regierungsrat für die Projektierung des neuen Polizeigebäudes einen Verpflichtungskredit von CHF 4,444 Mio., wie am letzten Freitag bekannt wurde. Damit soll das Siegerprojekt aus dem Architekturwettbewerb der Zürcher Generalplanerteams SAM bis zur Baureife weiterentwickelt werden. Holz soll für die Fensterkonstruktion, den Innenausbau und die Oberflächen verwendet werden.

 

Zusätzlich werde im Rahmen des Vorprojekts geprüft, ob die Deckenkonstruktion im Rahmen des Gestaltungsplans mit vertretbaren Mehrkosten in einer Holz-Beton-Verbundkonstruktion realisiert werden könne. Das Anliegen, für den Bau rundum Schweizer Holz zu nutzen, stösst jedoch auf taube Ohren: Der Regierungsrat lehnt das entsprechende Postulat ab. Die direkte Forderung nach Schweizer Holz sei submissionsrechtlich nicht zulässig, erklärt die Regierung.

 

Zu spät für einen Neuansatz mit Schweizer Holz? 

 

Der Aargauer Regierungsrat verweist im übrigen darauf, dass die Planung bereits zu weit fortgeschritten sei, um noch auf eine andere Konstruktionsart umzuschwenken. Im Ausschreibungstext sei den Wettbewerbsteilnehmern auch die Variante Holzbau als mögliche Lösung eröffnet worden; ein Wettbewerb eigne sich indessen nicht dafür, eine bestimmte Konstruktionsart wie Holzbau vorzugeben, weil damit der Gestaltungsspielraum eingeschränkt würde. Zweckmässiger wäre in diesem Fall eine Planersubmission.

 

Den Zuschlag aus dem Wettbewerb hat eine Stahlbeton-Konstruktion erhalten. Ein Neuansatz mit Holz, wie es das Postulat anrege, hätte damit eine wesentliche Änderung des Projekts und geschätzte Mehrkosten von 5–10 % zur Folge. Diese Änderungen seien von der Abschlusserlaubnis nicht gedeckt und somit nicht rechtskonform. Deckenkonstruktionen in einer reinen Holzbauweise würden aber auch zu Mehrhöhen führen, die aufgrund des Gestaltungsplans am vorgesehenen Standort nicht bewilligungsfähig wären, argumentiert der Regierungsrat.

 

Regierungsrat lehnt Mehrkosten und Zeitverlust ab

 

Im Falle einer Überweisung des Postulats, welches eine Realisierung in Schweizer Holz verlange, müsste das bisherige Beschaffungsvorhaben auf der Basis des Projektwettbewerbs im selektiven Verfahren abgebrochen werden und die Botschaft vom 23. Januar 2019 zur Bewilligung des Verpflichtungskredits für die Projektierung zurückgewiesen werden, so der Regierungsrat.

 

In der Folge müsste ein neuer, auf eine Holzkonstruktion ausgerichteter Beschaffungsprozess eingeleitet werden. Das würde zu einem Zeitverlust von 18–24 Monaten führen, rechnet der Regierungsrat vor. ‹Eine Realisierung des Projekts in einer reinen Holzkonstruktion ist somit weder submissionsrechtlich noch aufgrund der baurechtlichen Rahmenbedingungen möglich›, lautet sein Fazit.

 


Link 18.261 Vorstoss Wehrli et al. im Grossen Rat des Kantons Aargau