Die Konferenz der Energiedirektoren notiert, dass der Grosse Rat des Kantons Aargau am 17. September die von der Regierung vorgeschlagene Gesetzesrevision in erster Lesung vollumfänglich unterstützt hat. Sie soll per Juni 2020 in Kraft treten. Während die Vorschriften für die Gebäudehülle in etwa gleich bleiben, müssen Neubauten künftig einen Teil erneuerbaren Eigenstrom produzieren.
Ebenso weist die Konferenz der Energiedirektoren darauf hin, dass der Freiburger Staatsrat am 20. August das Inkrafttreten des neuen Energiegesetzes auf den 1. Januar 2020 festgelegt hat. Es stellt Anforderungen an die Eigenstromerzeugung bei Neubauten und verschärft gegenüber den MuKEN 2014 die Anforderungen beim Wärmeerzeugerersatz bei Wohnbauten.
Uri vor Abstimmung – Anreize für Erneuerbare in Solothurn
Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich sollen auch im Gotthardkanton als Richtschnur dienen. Gemäss dem Urner Baudirektor Roger Nager soll 2021 eine entsprechende Vorlage dem Volk zur Abstimmung vorgelegt werden. Dies habe Nager im Landrat auf eine Frage von Karin Gaiser (CVP, Erstfeld) festgehalten, wie die ‹Luzerner Zeitung› meldet.
In Solothurn ist am 10. Juni 2018 das neue Energiegesetz in der Abstimmung klar verworfen worden (Lignum Journal online vom 11.6.2018). Um die Anreize zur Verringerung des CO2-Ausstoss im Gebäudebereich zu verstärken, hat der Regierungsrat nun Erhöhungen der Fördersätze im Gebäudeprogramm beschlossen, wie die ‹Solothurner Zeitung› berichtet.
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