Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Holzprodukte zunehmend korrekt deklariert

Die Zahl der vorschriftsgemäss deklarierenden Unternehmen beim Verkauf von Holz und Holzprodukten wächst. Dies zeigen die 2018 vom Eidgenössischen Büro für Konsumentenfragen durchgeführten Kontrollen. Es bleibt aber Verbesserungspotential.

Die 2012 in der Schweiz in Kraft gesetzte Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten verlangt, dass Holzart und Holzherkunft bei der Abgabe der Produkte an die Konsumenten deklariert werden müssen. Der Deklarationspflicht unterstellt sind Rund- und Rohholz sowie Holzprodukte aus Massivholz.

 

Das Büro für Konsumentenfragen führte im vergangenen Jahr 121 Kontrollen durch, um die Umsetzung dieser Vorschrift zu prüfen. Wie bereits in den beiden Vorjahren legte das Büro für Konsumentenfragen seinen Kontrollfokus auf Unternehmen, die ein grösseres Risiko für inkorrekte Deklarationen haben.

 

Ein Drittel der Geprüften deklariert korrekt

 

Kontrolliert wurden kleinere Unternehmen, noch nie überprüfte Filialen grösserer Firmen, Unternehmen mit deklarationspflichtigen Holzprodukten im Nebensortiment, Versand- und Onlinehändler sowie neue Anbieter auf dem Markt.

 

Das Ergebnis: In diesem Segment deklarieren ein Drittel der geprüften Unternehmen ihre Produkte einwandfrei. Bei diesen Unternehmen handelte es sich vor allem um solche, die ihre Deklarationspflicht, auch aufgrund vorhergehender Kontrollen, mit einem fehlerfrei funktionierenden System zur Deklaration umgesetzt haben.

 

Ein Fünftel kämpft mit Unschärfen

 

Bei 21% der Unternehmen waren die kontrollierten Produkte nur zum Teil korrekt deklariert. In dieser Gruppe gab es in 61% der Fälle die Auskunft über die Holzherkunft, bei 7% die angegebene Holzart und bei 16% sowohl die deklarierte Holzart als auch die Holzherkunft zu beanstanden. Bei 13% Prozent der bemängelten Produkte zweifelte das Büro für Konsumentenfragen die deklarierte Herkunft an.

 

Schliesslich war bei 3% der beanstandeten Fälle einzig die Zugänglichkeit zum wissenschaftlichen Namen der Holzart nicht gewährleistet. Die meisten Unternehmen, die nur teilweise korrekt deklarieren, sind Grossunternehmen mit einer grösseren Anzahl an deklarationspflichtigen Produkten im Hauptsortiment.

 

Fast die Hälfte hat noch Luft nach oben

 

Bei 45% der Unternehmen war kein kontrolliertes Produkt vollständig korrekt deklariert. Dabei handelte es sich zum grössten Teil um kleine Unternehmen, die noch nie überprüft wurden und die sich ihrer Deklarationspflicht oft nicht bewusst waren.

 

Die Mängel lagen hier hauptsächlich bei der fehlenden Deklaration der Holzherkunft. Bei 1% der Unternehmen fehlten bei allen kontrollierten Produkten sowohl die Deklaration der Holzart als auch die Deklaration der Holzherkunft.

 

Unternehmen, bei denen Mängel in der Deklarationspflicht festgestellt worden sind, wurden aufgefordert, geeignete Massnahmen zu treffen. Die betroffenen Unternehmen kamen den Forderungen des Büros für Konsumentenfragen vollständig nach.

 


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