Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Holzhandelsverordnung tritt Anfang 2022 in Kraft

Der Bundesrat hat am Mittwoch das revidierte Umweltschutzgesetz zum Verbot des Handels von illegal geschlagenem Holz und den daraus gefertigten Produkten auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt. Das revidierte Gesetz wurde 2019 vom Parlament angenommen und bildet die gesetzliche Grundlage für die neue Holzhandelsverordnung, die ebenfalls am 1. Januar 2022 in Kraft tritt.

Mit der Holzhandelsverordnung schafft die Schweiz im Auftrag des Parlaments eine gleichwertige Regelung zu derjenigen in der Europäischen Union (EUTR). Kern der Verordnung ist eine neue Sorgfaltspflicht für jene, die Holz und Holzerzeugnisse erstmals in Verkehr bringen.

Die Erstinverkehrbringer müssen nachweisen können, dass sie Risiken im Zusammenhang mit der Illegalität systematisch bewertet und, wo vorhanden, auf ein vernachlässigbares Mass reduziert haben. Händler müssen die Rückverfolgbarkeit der Produkte sicherstellen. Ziel ist es, dass kein Holz und keine Holzerzeugnisse in Verkehr gebracht werden, die illegal geschlagen oder gehandelt wurden.

Die Wald- und Holzwirtschaft hat sich politisch aktiv dafür eingesetzt, in der Schweiz eine Holzhandelsverordnung nach Massgabe der EUTR einzuführen. Dies deshalb, weil die 2013 in Kraft getretene EUTR ein komplett andersgeartetes Regelwerk darstellt als die seit 2012 geltende Schweizer Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte. Letztere bleibt jedoch auch nach der Einführung  der Holzhandelsverordnung erhalten.


Link BAFU-Informationsseite zur Holzhandelsregulierung in der Schweiz