Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Holz – nachweislich nachhaltig

Die europäische Holzhandelsverordnung EUTR und die Schweizer Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte sind sehr verschieden gestrickt. Die Differenz der beiden Systeme erschwert der hiesigen Holzbranche den Export in die EU erheblich. Beide Kammern der eidgenössischen Räte unterstützen nun den Ansatz, möglichst bald eine mit der EUTR identische Regelung zu schaffen. Wie ordnet die Schweiz das Feld am besten?

Holz kommt nicht überall auf der Welt aus so mustergültiger Waldwirtschaft wie in der Schweiz. Darum ist es wichtig, dass Bauherren, Einrichter und Konsumenten bewusst nach hiesigem Holz fragen. Der Rohstoff, der in unseren Wäldern gewachsen ist, ist seit 2009 auf einen Blick zu erkennen: nämlich am ‹Herkunftszeichen Schweizer Holz›. Wer beim Holzkauf darauf achtet, darf sicher sein, Material aus vorbildlich nachhaltiger Quelle zu erstehen.

 

Weil die Verbraucher aber heute in jedem Fall wissen wollen, woher das Holz kommt, das sie kaufen, gibt es bei uns seit 2012 auch eine Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte. Sie schreibt in der geltenden Fassung vor, dass man Konsumentinnen und Konsumenten bei der Abgabe von Massivholzprodukten sagen muss, um welche Holzart es sich handelt und woher das Holz kommt. Das ist zwar für die Unternehmen der Holzkette mit Aufwand verbunden, aber das Bemühen um Transparenz kommt beim Kunden an.

 

Die Schweizer Deklarationspflicht für Holz und Holzprodukte hat allerdings einen Geburtsfehler. Eingeführt wurde sie nämlich als helvetischer Alleingang – im Wissen darum, dass ringsum in der EU nur kurze Zeit später ein ganz anders konstruiertes Regime in Kraft treten würde: die europäische Holzhandelsverordnung EUTR, gültig seit 2013.

 

Die EUTR setzt nicht hinten beim Konsumenten an, sondern nimmt ganz vorne die Marktteilnehmer in dem Augenblick in die Pflicht, in dem sie Holz und Holzprodukte im EU-Binnenmarkt in Verkehr bringen. Da müssen sie Auskunft geben können über den Handelsnamen und das Einschlagsland des Holzes. Und noch mehr: Sie müssen nachweisen, dass die Ware aus legaler Herkunft stammt. Davon ist in der Schweizer Deklarationspflicht nicht die Rede.

 

Seit nun hüben und drüben an verschiedenen Punkten mit verschiedenen Ellen gemessen wird, erleben die Schweizer Exporteure von Holz und Holzprodukten saure Zeiten. Denn 95% des Holz-Warenverkehrs über die Grenze gehen in die EU. Und dort kämpfen die Schweizer Holz-Exporteure nun gegen die Windmühlen einer Bürokratie, die ihre währungsbedingt bereits benachteiligten Produkte grad noch einmal empfindlich verteuert. Sie geraten so gegenüber ihren Konkurrenten in der EU erheblich ins Hintertreffen.

 

Im Herbst letzten Jahres haben deshalb Nationalrätin und Lignum-Präsidentin Sylvia Flückiger (SVP/AG) und Ständerat Peter Föhn (SVP/SZ) zeitgleich eine Motion eingereicht, welche die Abschaffung dieses Handelshemmnisses fordert. Beide Kammern haben mittlerweile zu beiden Vorstössen ja gesagt.

 

Am gescheitesten wäre, die Schweiz würde nun eine Regelung einführen, die sich an der EUTR orientiert und deshalb von der EU als gleichwertig anerkannt werden kann, so etwas wie eine ‹CHTR›. Die Schweizer Deklarationspflicht gegenüber dem Konsumenten muss deswegen ja nicht gleich fallen – bloss weiter ausbauen sollte man sie nicht. Dafür hätte die Holzbranche kein Verständnis.

 

Wenn nun hingegen endlich auch bei uns festgeschrieben wird, dass für den Import von Raubbauholz kein Platz ist in der Schweiz, sollten die Umweltverbände eigentlich jubeln. Illegal geschlagenes Holz ist im Schweizer Markt zwar bloss eine Randerscheinung ohne mengenmässige Relevanz. Aber eben deshalb wird es die Wirtschaft nicht schmerzen, wenn ein solches Verbot kommt.

 

Kurz: Wird die Angleichung an die europäische Holzhandelsverordnung nun konsequent vorangetrieben, werden Wirtschaft und Umwelt gleichermassen profitieren.

 


Christoph Starck
Direktor Lignum, Holzwirtschaft Schweiz