Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Grünes Licht für Ausserrhoder Richtplan

Am 17. Oktober hat der Bundesrat den überarbeiteten Richtplan des Kantons Appenzell Ausserrhoden genehmigt. Damit steht der Inkraftsetzung durch den Ausserrhoder Regierungsrat nichts mehr im Wege. Sie ist auf den 1. Januar 2019 geplant.

Appenzell Ausserrhoden wird bei seiner räumlichen Entwicklung sowohl in den Zentren als auch im ländlichen Raum stark durch die wirtschaftliche Dynamik in der Agglomeration St. Gallen/Bodensee beeinflusst. Das Raumkonzept des Richtplans trägt dem Rechnung, indem es die räumliche Entwicklung des Kantons prioritär auf die Wirtschaftsräume St. Gallen/Gossau und Rheintal/Bodensee ausrichtet.

 

Der Kanton legt sein Siedlungsgebiet auf einen Gesamtumfang von 1577 ha fest und verbessert gleichzeitig die Verteilung des Siedlungsgebiets im Sinne seines Raumkonzepts. Dies geschieht mit Kriterien für räumliche Umlagerungen und für wenige Erweiterungen des Siedlungsgebiets. In seiner Genehmigung hält der Bundesrat indes fest, dass solche Verschiebungen und Erweiterungen nur im Rahmen des quantitativ definierten Gesamtumfangs möglich sind – dieser muss eingehalten werden.

 

Bei der künftigen Bevölkerungsentwicklung geht Appenzell Ausserhoden von einem Wachstum aus, das zwischen dem mittleren und hohen Szenario des Bundes liegt. Damit lastet der Kanton seine aktuellen Bauzonen in 15 Jahren voraussichtlich zu 99,2% aus. Sieben Gemeinden haben im Hinblick auf den Zeithorizont 2040 zu gross dimensionierte Wohn-, Misch- und Kernzonen und müssen daher einen Auszonungsprozess starten.

 


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