Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Freiburg: Waldgesetzrevision überwiesen

Der Freiburger Staatsrat hat Mitte April den Entwurf zur Revision des Gesetzes über den Wald nach Aufnahme der Ergebnisse aus der Vernehmlassung an den Grossen Rat überwiesen.

Die wichtigsten Änderungen des Gesetzes über den Wald und den Schutz vor Naturereignissen (WSG) betreffen die Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an die Bundesgesetzgebung. Die Revision hat vor allem einen besseren Schutz des Waldes vor Schadorganismen und den Folgen des Klimawandels zum Ziel.

 

Die Überwachung und die Bekämpfung von neuen Schadorganismen – etwa des Asiatischen Laubholzbockkäfers, mit dem der Kanton seit Jahren konfrontiert ist – werden in Zukunft vom Staat übernommen. Der Kanton kann auch Empfehlungen zur Schaffung und zum Unterhalt von diversifizierten und stabilen Waldbeständen abgeben.

 

Statische Waldgrenzen und mehr Spielraum in der Bewirtschaftung

 

Eine der Neuerungen des Gesetzesentwurfs basiert auf der parlamentarischen Initiative ‹Flexibilisierung der Waldflächenpolitik›, die das eidgenössische Parlament 2012 verabschiedet hat. Gemäss dem Entwurf wird dem Staatsrat gestattet, auf dem ganzen Kantonsgebiet statische Waldgrenzen festzulegen, die im kantonalen Kataster angemerkt werden.

 

Die Revision bietet auch Gelegenheit, bestimmte Regeln zu den Bewirtschaftungsstrukturen zu lockern. So wird die Zusammenlegung von Betriebseinheiten erleichtert, die als eigentliche Forstbetriebe funktionieren. Die Aufnahme von Privatwaldeigentümern in die Betriebseinheiten wird gefördert, bleibt aber freiwillig. Schliesslich ist vorgesehen, eine Konsultativkommission für den Wald einzusetzen. Diese hat den Auftrag, die Umsetzung der Ziele der kantonalen Waldrichtplanung zu kontrollieren.

 


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