Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Ersatzwahlen in die Lignum-Delegiertenversammlung

Eine Nachricht in eigener Sache: 2020 treten mehrere Vertreter der Direktmitglieder in der Lignum-Delegiertenversammlung aufgrund der geltenden Amtsdauerbeschränkung zurück. Lignum-Einzel- und Firmenmitglieder können sich bis 31. Dezember 2019 für die Nachfolge bewerben. Sie werden nach der Wahl im Frühjahr 2020 an der Delegiertenversammlung vom Mai 2020 bestätigt.

Die Lignum-Statuten legen fest, dass die Vertreter/innen der Lignum-Direktmitglieder in der Lignum-Delegiertenversammlung durch direkte Befragung zu wählen sind. Deshalb geht allen Lignum-Mitgliedern mit dem nächsten ‹Holzbulletin› Ende September ein schriftlicher Aufruf zur Bewerbung zu.

 

Den Direktmitgliedern (Einzel- und Firmenmitgliedern) stehen in der Lignum-Delegiertenversammlung insgesamt neun stimm- und wahlberechtigte Vertreter/innen zu, wovon acht Delegierte und ein/e stimm- und wahlberechtigte/r Vertreter/in im Lignum-Vorstand. Die Wahl erfolgt für eine Dauer von vier Jahren. Die maximale Dauer des Mandats beträgt zwölf Jahre.

 

Voraussetzungen für die Wahl sind neben ausgewiesenen Fach- und Branchenkenntnissen eine Direktmitgliedschaft bei Lignum (Einzel- oder Firmenmitgliedschaft), Interesse daran, sich in die Tätigkeit der Lignum einzubringen und sich auch unter dem Jahr mit deren Aufgaben zu beschäftigen, sowie die Bereitschaft, die Zielsetzungen der Lignum nach Kräften zu unterstützen und in den entsprechenden organisatorischen Gruppen aktiv mitzuarbeiten. Als Wahlgremium für Neubesetzungen und Wiederwahlen fungieren die im Amt stehenden Vertreter/innen der Lignum-Direktmitglieder.

 

Diese achten auf eine ausgewogene Verteilung nach Einzel- und Firmenmitgliedern, Branchen (Planer, Architekten, Vertreter der Teilbranchen) sowie Sprachen und Regionen der Schweiz und sind für die Entflechtung von Interessenbindungen besorgt, etwa bei gleichzeitiger Funktion in einem Organ eines Lignum-Mitgliedsverbands oder im Fall bestehender Auftragsverhältnisse mit der Lignum. Die gewählten Vertreter/innen der Lignum-Direktmitglieder schlagen der Delegiertenversammlung den oder die Einsitznehmende/n im Vorstand vor.

 

Das Reglement für die Wahl der Direktmitglieder-Vertreter/innen  sowie weitere Informationen zur Lignum-Delegiertenversammlung finden sich hier.

 

Bewerben Sie sich jetzt unter dem folgenden Link als Delegierte oder Delegierter der Lignum-Direktmitglieder und vertreten Sie künftig deren Interessen in der Delegiertenversammlung der Lignum!

 


Link www.lignum.ch/wahlen