Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Eigenmietwert-Vorlage bereit für die Herbstsession

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat Mitte August die Vorlage für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung in zweiter Lesung angenommen. Damit ist das Geschäft bereit für die Herbstsession der eidgenössischen Räte, die nächste Woche beginnt.

Bild Parlamentsdienste

 

An ihrer Sitzung vom 6. Mai 2022 hatte die nationalrätliche Kommission eine erste Lesung der Vorlage vorgenommen und dabei an den Beschlüssen des Ständerates mehrere Änderungen vorgenommen. Sie hält nach der zweiten Lesung in allen Punkten an ihren damaligen Anträgen fest. Das bedeutet, dass sie einen reinen Systemwechsel beantragt, der auch die Zweitwohnungen einschliesst.

Weiter möchte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates Abzüge für Energiesparen und Rückbauten auch auf Bundesebene und nicht nur auf Kantonsebene nach wie vor zulassen, und auch die tatsächlichen Unterhaltskosten sollen abzugsfähig bleiben. Bei den Schuldzinsen schliesslich sollen Abzüge bis zu 100% der steuerbaren Vermögenserträge (statt wie gemäss Ständerat bis zu 70%) zulässig sein.

In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage mit 12 zu 10 Stimmen angenommen. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie kommt in der Herbstsession in den Nationalrat; das Geschäft steht am 29. September auf der Agenda der grossen Kammer. Gemäss Antrag der Kommission soll der Systemwechsel Zweitwohnungen mit einschliessen. Dies hätte insbesondere für die Tourismuskantone Steuerausfälle zur Folge. Die Kommission hat deshalb eine Kommissionsinitiative verabschiedet, mit der eine Verfassungsgrundlage für eine Objektsteuer auf Zweitwohnungen geschaffen werden soll (22.454).


Link PaIv 17.400 Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung