Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Eckwerte für obligatorische Erdbebenversicherung bestimmt

Der Bundesrat hat sich im November mit der finanziellen Vorsorge im Fall eines Erdbebens befasst. Das Finanzdepartement soll bis Dezember 2023 eine Vernehmlassungsvorlage für eine Verfassungsänderung erarbeiten. Die Vorlage sieht vor, dass im Fall eines schweren Erdbebens alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in der Schweiz einen Beitrag zum Wiederaufbau leisten müssten.

Erdbebenzonen SIA 261. Aufgrund der dichten Besiedlung und der hohen Sachwerte konzentriert sich das Risiko insbesondere auf die grossen Ballungszentren.
Karte Swisstopo

 

Schwere Erdbeben gehören zu den seltenen, aber grössten Risiken, denen unser Land ausgesetzt ist. In der Schweiz existiert keine bundesweite obligatorische Erdbebenversicherung. Aktuell sind rund 15% der Gebäude gegen Erdbebenschäden versichert. 2021 hat das Parlament den Bundesrat verpflichtet, Grundlagen für die Finanzierung von Gebäudeschäden im Fall eines Erdbebens mittels einer Eventualverpflichtung zu schaffen.

Die Vernehmlassungsvorlage, die es nun zu erarbeiten gilt, soll von folgenden Eckwerten ausgehen: Beim Eintreten eines schweren Erdbebens sollen alle Hauseigentümerinnen und -eigentümer einen Beitrag von maximal 0,7% der Gebäudeversicherungssumme zur Schadensdeckung leisten. Damit könnten gegenwärtig Gebäudeschäden bis zu rund CHF 20 Mia. abgedeckt werden. Die Eventualverpflichtung gilt für alle Gebäude in der Schweiz mit einer Versicherungssumme bis CHF 25 Mio., ausgenommen Bundesbauten.


Link Bericht der Arbeitsgruppe Eventualverpflichtung Erdbeben (PDF, 2 MB)