Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Die Schreiner haben 2022 wieder einen Gesamtarbeitsvertrag

Nach kurzen und intensiven Verhandlungen haben die Gremien des Verbandes Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten VSSM und der Gewerkschaften grünes Licht für zwei Regelwerke gegeben. Erklärt der Bundesrat diese für allgemeinverbindlich, gelten für die Schreinerbranche 2022 der bisherige Gesamtarbeitsvertrag Weiterbildung und Gesundheitsschutz sowie ein gegenseitig optimierter arbeitsrechtlicher Übergangs-GAV.

Die Gremien der Verhandlungspartner haben auf 2022 grünes Licht für die Gesamtarbeitsverträge im Schreinergewerbe gegeben. 
Bild VSSM

 

Noch vor einem Jahr herrschte grosse Uneinigkeit zwischen den Verhandlungsdelegationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Besonders ein von den Gewerkschaften gefordertes Vorruhestandsmodell für die gesamte Schreinerbranche sorgte letztlich per 1. Januar 2021 für einen vertragslosen Zustand. 


Zwei Verträge ausgehandelt

Die Durststrecke ohne gültige Gesamtarbeitsverträge scheint nun aber doch nicht allzu lange zu dauern. Aufgrund der Verhandlungsbereitschaft der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter konnten in den vergangenen drei Monaten das Regelwerk vorbereitet werden. Dabei handelt es sich um den bekannten und unbestrittenen GAV Weiterbildung und Gesundheitsschutz.

Um diesen per 1. Januar 2022 mit einer Allgemeinverbindlicherklärung durch den Bundesrat einzuführen, braucht es aber auch einen arbeitsrechtlichen GAV. Dieser als Übergangs-GAV 2022–2025 vorgesehene Vertrag war ebenfalls bis Mitte Oktober bereit, um ihn den zuständigen Gremien des VSSM und den Gewerkschaften Unia und Syna zur Abstimmung vorzulegen.


Klares Ja der VSSM-Delegierten

Seit wenigen Tagen ist nun das Resultat der Abstimmungen bekannt. Die Delegierten des VSSM haben auf schriftlichem Weg der Wiedereinführung des unveränderten GAV Weiterbildung und Gesundheitsschutz (in Kraft ab 1. Januar 2022, mit Allgemeinverbindlicherklärung) und der Genehmigung des Übergangs-GAV 2022–2025 mit überwältigendem Mehr zugestimmt. Die Gremien der Gewerkschaften Unia und Syna haben ebenfalls beide Vertragswerke genehmigt. 

Auch der Übergangs-GAV gilt ab 1. Januar 2022. Die Allgemeinverbindlicherklärung durch den Bundesrat ist gemäss VSSM auf Frühling 2022 zu erwarten. Dann werden auch die Vollzugs- und Kontrolltätigkeiten wieder aufgenommen.


GAV bringt Rechtssicherheit und Stabilität

Die Vertreter des VSSM-Zentralverbands zeigten sich in einer ersten Reaktion erfreut über das klare Abstimmungsergebnis der Delegierten. ‹Der ausgehandelte Übergangs-GAV schafft wieder Rechtssicherheit, Berechenbarkeit und Stabilität›, betont Josef Popp, Mitglied der VSSM-Verhandlungsdelegation. Für ausländische Firmen kämen somit wieder die Mindestlöhne und die arbeitsrechtlichen Bestimmungen des GAV zum Tragen.

Erfreut werden auch die VSSM-Mitgliedsbetriebe reagieren. Mit der Wiedereinführung des GAV Weiterbildung und Gesundheitsschutz und der Genehmigung des Übergangs-GAV 2022–2025 werden nämlich die von den Delegierten im Juni 2021 als Folge des vertragslosen Zustandes beschlossenen Zusatzbeiträge ‹Sonderbeitrag VSSM› und ‹MAEK Plus› ab dem Jahr 2022 hinfällig.


Link www.vssm.ch