CO2-Gesetz bereit für zweite Runde im Ständerat
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Im Gebäudebereich unterstützt die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates die vom Nationalrat beschlossene Übergangslösung für jene Kantone, die ihre Energiegesetze bereits revidiert haben (Artikel 59d). Als kleinen Zusatz bringt die Kommission eine Bestimmung ein, die eine bessere Datenerhebung zum Gebäudebereich bewirken soll, indem die kantonalen Behörden ihre Angaben zum Vollzug der CO2-Grenzwerte in das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister eintragen.
Was die Anrechenbarkeit von erneuerbaren Energieträgern betrifft, schliesst sich die Kommission mit 7 zu 6 Stimmen dem Nationalrat an: Der anrechenbare Anteil kann bis auf 100% erhöht werden, wenn gleichzeitig die Gebäudeeffizienz verbessert wird. Weiter befürwortet die Kommission in den allgemeinen Bestimmungen des Gesetzes die nationalrätliche Fassung in Artikel 7a, wonach bei neuen oder wesentlich geänderten Anlagen mit hohen Treibhausgasemissionen Reduktionsmassnahmen zu ergreifen sind.
Aus Sicht der Kommission reichen die beschlossenen Massnahmen insgesamt, um bis 2030 einen minimalen Inlandanteil von 75% zu erreichen. Mit 7 zu 6 Stimmen unterstützt sie daher die nationalrätliche Zielvorgabe. Die Kommission hält fest, dass ein höherer Inlandanteil kohärent mit der Ausgestaltung des Gesetzes sei. Von Inlandmassnahmen profitierten Schweizer Unternehmen. Die Minderheit dagegen will den minimalen Inlandanteil bei 60% belassen, um mehr Flexibilität zu haben.
Link 17.071 Totalrevision des CO2-Gesetzes nach 2020