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Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum revidierten CO2-Gesetz

Der Bundesrat hat am vergangenen Freitag die Vernehmlassung zum revidierten CO2-Gesetz für die Zeit von 2025 bis 2030 eröffnet. Es dient dazu, den Treibhausgas-Ausstoss bis 2030 zu halbieren und damit das Klimaziel 2030 zu erreichen. Die Reduktion erfolgt zu zwei Dritteln im Inland, ein Drittel sollen Klimaschutzprojekte im Ausland erreichen.

Bild Parlamentsdienste

 

Mit dem revidierten CO2-Gesetz will der Bundesrat die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2030 gegenüber 1990 halbieren. Es knüpft an das geltende CO2-Gesetz an, welches das Parlament bis 2024 verlängert hat, und umfasst die Massnahmen für die Zeit von 2025–2030.

Die neue Vorlage führt bewährte Instrumente wie die CO2-Abgabe weiter. Um der Volksabstimmung vom Juni 2021 Rechnung zu tragen, verzichtet sie auf neue Abgaben. Der Bundesrat setzt statt dessen auf wirkungsvolle Anreize, die durch gezielte Förderungen und Investitionen ergänzt werden.

Mit der Vorlage kann der Bund zwischen 2025 und 2030 für die Gebäudesanierung und den Umstieg auf klimafreundliche Heizungsanlagen gesamthaft rund CHF 2,9 Mia. bereitstellen. Die Vorlage geht insbesondere mit dem Gebäudebereich und der Mobilität Sektoren an, die für den Klimaschutz zentral sind.


Zusätzliche Mittel für Heizungsersatz

Die CO2-Abgabe, die auf fossile Brennstoffe wie Öl und Gas erhoben wird, bleibt bei CHF 120.– pro Tonne CO2. Neu sollen die Mittel aus der Abgabe aber bis knapp zur Hälfte in Klimaschutzmassnahmen investiert werden können (bis 2030 befristete Anpassung der Teilzweckbindung).

Die andere Hälfte wird an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückverteilt. Die Mittel fliessen wie bisher in das Gebäudeprogramm, den Technologiefonds und die Förderung von Geothermie. Mit dem Gebäudeprogramm werden Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer bei der Anschaffung von fossilfreien Heizungen wie Wärmepumpen oder bei der Dämmung der Gebäude unterstützt.

Neu stehen für den Ersatz alter Öl- und Gasheizungen durch erneuerbare Systeme bis 2030 zusätzlich CHF 40 Mio. pro Jahr zur Verfügung. Der Technologiefonds soll weiterhin innovativen Schweizer Firmen mit Bürgschaften zu Fremdkapital verhelfen. Zusätzlich soll der Fonds Risiken beim Ausbau von Fernwärmenetzen absichern und die Gemeinden bei der Erarbeitung der regionalen Energieplanungen unterstützen.


Kompensationspflicht bleibt bestehen

Importeure von Benzin und Diesel müssen weiterhin einen Teil der CO2-Emissionen dieser Treibstoffe mit Klimamassnahmen ausgleichen. Dieser Anteil kann bis auf 90% angehoben werden und auch Klimaschutzprojekte im Ausland umfassen. Mit dem Abschluss verschiedener bilateraler Abkommen hat die Schweiz die Voraussetzungen dafür geschaffen.

Der maximale Zuschlag, den die Treibstoffimporteure dafür an der Tanksäule verlangen können, bleibt unverändert bei 5 Rappen pro Liter Benzin und Diesel. 5–10% Prozent der CO2-Emissionen aus Treibstoffen sollen die Importeure direkt dadurch vermindern, dass sie erneuerbare Treibstoffe in Verkehr bringen. Diese Regelung soll die befristete Erleichterung bei der Mineralölsteuer ablösen.


Befreiung von der CO2-Abgabe und Emissionshandel

Mit dem revidierten CO2-Gesetz sollen sich künftig alle Unternehmen von der CO2-Abgabe befreien lassen können, wenn sie im Gegenzug eine Verpflichtung zur Verminderung ihrer Brennstoffemissionen aus Öl und Gas eingehen und aufzeigen, wie sie diese längerfristig auf null senken können.

Heute ist die Befreiungsmöglichkeit auf einzelne Branchen beschränkt. Wie bisher bezahlen Unternehmen mit sehr hohem CO2-Ausstoss keine CO2-Abgabe. Diese Firmen nehmen statt dessen am Emissionshandelssystem (EHS) teil, das seit 2020 mit dem System der EU verknüpft ist.

Das Gesetz verpflichtet die Aufsichtsbehörden zur Berichterstattung über die Risiken, die vom Klimawandel ausgehen. Angeschaut werden insbesondere finanzielle Risiken, die sich aus den Folgen des Klimawandels ergeben, wie etwa häufigeren Unwettern oder Dürreperioden.


Die Vernehmlassung dauert bis zum 4. April 2022.


Links www.bafu.admin.ch | Entwurf des Bundesgesetzes über die Reduktion der CO2-Emissionen (PDF, 294 KB) | Erläuternder Bericht (PDF, 552 kB)