Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Bundesrätliches ‹Ja, aber› zur Eigenmietwert-Vorlage

Der Bundesrat unterstützt einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung, hat aber Vorbehalte gegenüber der Vorlage der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates. Diese will den Eigenmietwert auf selbstbewohntem Wohneigentum am Wohnsitz abschaffen. Im Gegenzug sollen neben den Aufwendungen für den Liegenschaftsunterhalt Schuldzinsen nicht mehr abziehbar sein.

Bild Parlamentsdienste

 

Die Landesregierung sieht Änderungsbedarf in dreierlei Hinsicht. Zum ersten spricht sie sich für einen vollständigen Systemwechsel aus, der den Wegfall des Eigenmietwerts auf Zweitliegenschaften mit einschliesst. Zum zweiten müssten Schuldzinsen weiterhin zum Abzug zugelassen werden, wenn sie der Erzielung eines steuerbaren Einkommens dienten. Dies sei namentlich bei vermieteten oder verpachteten Liegenschaften der Fall sowie bei selbstgenutzten Zweitliegenschaften, auf denen weiterhin der Eigenmietwert erhoben werde.

Hinsichtlich der Energiespar- und Umweltschutzabzüge hatte die Kommission ursprünglich vorgeschlagen, diese steuerliche Förderung im Steuerharmonisierungsgesetz an das CO2-Gesetz zu koppeln. Das CO2-Gesetz ist jedoch abgelehnt worden. Deshalb will der Bundesrat zum dritten die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen bis längstens 2050 beibehalten, um das Klimaziel 2050 zu erreichen.

Die Kommission schätzte bei einem Zinsniveau von 1,5% die Mindereinnahmen aufgrund des Systemwechsels auf CHF 660 Mio. für Bund, Kantone und Gemeinden. Unter Berücksichtigung der Änderungsanträge des Bundesrats ergäben sich Mindereinnahmen von rund CHF 1,66 Mia. Bei einem Zinsniveau von 3,5% würde die Kommissionsvariante zu Mehreinnahmen von rund CHF 2 Mia. führen; nach der Variante des Bundesrats würde ein Plus von Mehreinnahmen von CHF 150 Mio. resultieren.


Link PaIv 17.400 Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung