Lignum Holzwirtschaft Schweiz

Beschaffungsrecht: Faktenblatt zur neuen Vergabekultur

Die KBOB erarbeitet in themenbezogenen Fachgruppen Empfehlungen, Leitfäden, Faktenblätter und weitere Instrumente zur Umsetzung des revidierten Beschaffungsrechts. Seit Ende September liegt ein Faktenblatt unter dem Titel ‹Neue Vergabekultur – Qualitätswettbewerb, Nachhaltigkeit und Innovation im Fokus des revidierten Vergaberechts› vor.


National- und Ständerat haben am 21. Juni 2019 die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) verabschiedet. Die Inkraftsetzung des Gesetzes mit der ebenfalls revidierten Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) wird per 1. Januar 2021 erfolgen.

Am 15. November 2019 haben die Kantone die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungsrecht (IVöB) verabschiedet. Die revidierte IVöB wird in Kraft treten, wenn ihr zwei Kantone beigetreten sind. Bei der Umsetzung der revidierten Erlasse wird auf allen föderalen Ebenen ein besonderes Augenmerk auf die angestrebte neue Vergabekultur mit mehr Qualitätswettbewerb, Nachhaltigkeit und Innovation in Beschaffungsverfahren gelegt.

Das Faktenblatt will einen Beitrag zu einem gemeinsamen Verständnis dieser neuen Vergabekultur für die öffentlichen Auftraggeber leisten. Ziel ist, dass die Vergabestellen die Änderungen und Akzentuierungen des revidierten Rechts in ihre Ausschreibungspraxis übernehmen können. Der vom Gesetzgeber unterstützte Wandel in der Vergabekultur zeigt sich insbesondere bei der bei der exemplarischen Aufzählung möglicher Zuschlagskriterien.


Link KBOB-Faktenblatt ‹Neue Vergabekultur› (PDF, 418 KB)