Der Entscheid fiel mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung. Damit könnte es tatsächlich zu einem Paradigmenwechsel im Vergabewesen kommen. Da der Preis jedoch weiterhin eine Rolle spiele, solle das ‹vorteilhafteste Angebot› als dasjenige mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis definiert werden, hält die ständerätliche Kommission fest.
Ferner will die Kommission mit 10 zu 3 Stimmen an der Streichung des Einsichtsrechts festhalten. Auch beim Leistungsortsprinzip weichen sich die Fronten auf. So hat sich die Kommission mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten für die Beibehaltung des Herkunftsortsprinzips ausgesprochen.
Link 17.019 Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen