Lignum Holzwirtschaft Schweiz

‹Bauordnungsrechtliche Anforderungen sind anzupassen›

Das deutsche Bundesinnenministerium hat Mitte September einen Bericht zur Steigerung der Holzbauquote und zur Vereinbarkeit dieser Massnahme mit Wettbewerbsneutralität und Technologieoffenheit vorgelegt. Der Deutsche Holzwirtschaftsrat DHWR begrüsst das Papier, warnt jedoch vor blossen Lippenbekenntnissen.

Das Ministerium verweist in seinem Bericht auf mehrere bereits erneuerte Landesbauordnungen und die bauordnungsrechtlichen Musterregelungen zum erleichterten Einsatz des Baustoffs Holz, der seitens der Bunderegierung explizit begrüsst wird. Ziel sei, den Einsatz von Holz in Gebäuden bis zur Hochhausgrenze, insbesondere auch im Geschosswohnungsbau, zu ermöglichen. Hierfür werde es aus Sicht der Holzwirtschaft aber dringend notwendig, insbesondere die Muster-Holzbaurichtlinie unter Verantwortung der Bauministerkonferenz und mit Vertretern aus Wissenschaft, Feuerwehren und der Holzbaupraxis zu überarbeiten.

Denny Ohnesorge, Geschäftsführer des Deutschen Holzwirtschaftsrats, plädiert dafür, die praxisbewährte und ressourcenschonende Holztafelbauweise ohne unangemessene Einschränkungen bis zur Hochhausgrenze zu ermöglichen. Ebenso sei die Zulassung von mit nichtbrennbaren Baustoffen bekleideten Brand- und Treppenraumwänden in Holzbauweise bis einschliesslich Hochhäuser (Gebäudeklasse 5) eine Grundvoraussetzung, um die angestrebte Steigerung nachhaltiger Bauweisen auch wirklich zu erreichen.

Ohnesorge bezeichnet es als ‹hocherfreulich›, dass die Potentiale des nachhaltigen Bauens und somit des kohlendioxidbindenden Baustoffes Holz für Klimaschutz, Wohnraumschaffung und Beschäftigung stärker gefördert werden sollen. ‹Das Bauen mit Holz in Deutschland kann aber nur dann einen massgeblichen Beitrag zu den europäischen Klimaschutzzielen und zur Linderung der Wohnungsnot leisten, wenn jetzt die politischen Bedingungen dafür geschaffen werden.›


Link www.dhwr.de