Dies betrifft vor allem die Anforderungen beim Brandschutz für Gebäude bis zur Hochhausgrenze. Dort soll Holz als Baustoff künftig an der Stelle feuerbeständiger Bauteile eingesetzt werden können, wenn es bestimmten untergesetzlichen Regelungen, den sogenannten Technischen Baubestimmungen – hier der Muster-Holzbaurichtlinie – entspricht.
Dabei kann es sich beispielsweise um zusätzliche Brandsperren an der Gebäudeaussenwandverkleidung handeln. Ausgeschlossen wird Holzbau weiterhin bei Brandwänden oder Wänden in Treppenräumen (Rettungswege). Hier bleibt die Regel bestehen, dass die Baustoffe widerstandsfähig gegen Feuer und nichtbrennbar sein müssen.
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