Basel will Solaranlagen noch mehr Schub geben
Eine neue Richtlinie soll die Erstellung von Solaranlagen im Kanton Basel-Stadt erleichtern. Sie definiert einfache Gestaltungskriterien, bei deren Einhaltung die Installation von Solaranlagen künftig bewilligungsfrei möglich sein wird. Für denkmalgeschützte Gebäude gilt nach wie vor eine Bewilligungspflicht.
Die neue Solarrichtlinie, die per 1.1.2013 in Kraft tritt, verstärkt die Förderung von Solaranlagen im Kanton Basel-Stadt weiter. Ein Solarkataster bietet bereits die Möglichkeit, auf dem Internet-Stadtplan bei jedem Gebäude detailliert zu sehen, wieviel solare Energie auf dem Dach gewonnen werden kann.
Nicht zuletzt winken in Basel-Stadt aber auch finanzielle Anreize. So kennt die kantonale kostendeckende Einspeisevergütung KEV für Solarstrom im Gegensatz zur KEV des Bundes keine Wartezeiten. Dazu gibt es Investitionsbeiträge aus dem Energie-Förderfonds für thermische Solaranlagen und (wahlweise zur KEV) für kleine Fotovoltaik-Anlagen unter 10 kWp.
Energetische Dachsanierungen, die vor der Erstellung einer Solaranlage gemacht werden, erhalten zudem in Basel-Stadt doppelte Förderbeiträge. Nicht zuletzt werden Gebäudeeigentümer, die eine Solaranlage erstellen, durch die Basler Energieberatung umfassend beraten und begleitet.
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