Windenergieanlagen im Wald möglich
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die bestehenden rechtlichen Grundlagen den Bau von Windenergieanlagen im Wald und auf Waldweideflächen zulassen.
Die Landesregierung hat am 10. Oktober den Bericht ‹Erleichterung des Baus von Windkraftanlagen in Wäldern und auf Waldweideflächen› gutgeheissen. Er erläutert die Rodungsvoraussetzungen, die kantonalen Rodungsbewilligungsverfahren für Windenergieanlagen sowie den Rodungsersatz. Weiter geht er auf die besonderen raumplanerischen Aspekte von Windenergieanlagen im Wald ein, weist auf die Bedeutung der kantonalen Richtplanung hin und zeigt auf, dass Waldgebiete nicht grundsätzlich als Ausschlussgebiete zu behandeln sind.
Vielmehr haben die Kantone bereits heute die Möglichkeit, auch im Wald Standortgebiete für Windenergieanlagen zu bezeichnen. Im Einzelfall gilt es danach sehr sorgfältig und unter Einbezug aller Interessen abzuklären, ob die im Bericht ausführlich beschriebenen Voraussetzungen für eine Rodungsbewilligung gegeben sind.
Die Windenergie verfügt in der Schweiz über ein beachtliches Ausbaupotential. Die neue Energiestrategie 2050 geht davon aus, dass sie Mitte des Jahrhunderts jährlich 4 Mia. kWh zur Stromversorgung unseres Landes beiträgt. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die am besten geeigneten Standorte ausgewählt werden, die sich teilweise auch in Waldgebieten befinden.
Link Bericht Windkraftanlagen in Wäldern (PDF, 145 KB)
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