Klimaleistung von verbautem Holz anrechnen – aber wie?
Das revidierte CO2-Gesetz der Schweiz lässt ab 2013 im nationalen Rahmen ausdrücklich die Anrechnung der Senkenleistung von verbautem Holz zu – ein Steilpass für die Schweizer Holzbranche. Allerdings ist die Umsetzung der neuen Möglichkeiten ausserordentlich komplex. Derzeit werden die kniffligen Details geklärt.
Im revidierten Schweizer CO2-Gesetz findet sich mit dem kurz gefassten Artikel 14 ‹Die Leistung der Senken von verbautem Holz ist anrechenbar› neu die gesetzliche Grundlage dafür, dass die Anrechnung der Speicherwirkung von Holz auch im Rahmen der Massnahmen im Inland umgesetzt werden kann.
Dynamischer Speicher
Der international abgestützte Anrechnungsmodus orientiert sich jedoch nicht am ‹verbauten› Holz. Die grosse Problematik der Berechnung des ‹Holzspeichers› im Bauwesen ist nicht die neu verbaute Menge, sondern die Frage, wieviel Holz durch Rückbau laufend wieder dem Speicher entnommen wird.
So wird vielmehr die im Inland zu Schnittholz und Holzwerkstoffen verarbeitete, in Schweizer Wäldern gewachsene Holzmenge angerechnet. Dieser verarbeiteten Holzmenge wird eine ‹Halbwertszeit› zugewiesen (z.B. 35 Jahre für Schnittholz), nach deren Ablauf noch die Hälfte der ursprünglichen Holzmenge im Speicher verbleibt.
Mit diesem pragmatischen Ansatz werden die Produktionsdaten aus der Statistik als ‹Inflow› jährlich erfasst und die gespeicherten Mengen Jahr für Jahr reduziert. Mit einer Zeitreihe, beginnend im Jahr 1900, wird die Entwicklung des Speichers modelliert. Aus der Differenz von Zufluss und Abfluss ergibt sich für jedes Jahr eine effektiv gespeicherte Menge CO2, welche dann in die nationale Bilanz Eingang findet.
Holzbranche soll mit profitieren
Im Sinne von Wald und Holz sollen die beschriebenen Speicherleistungen indessen nicht bloss der nationalen Bilanz zugute kommen, sondern die Holzbranche, die diesen Speicher herstellt, soll ebenfalls davon profitieren können.
Wie Industrieunternehmen, welche mehr CO2-Emissionen reduzieren, als sie gemäss Verpflichtung müssten, für ihre zusätzlichen Emissionsreduktionen sogenannte handelbare ‹Bescheinigungen› (CO2-Zertifikate) erhalten können, soll die holzverarbeitende Branche Papiere für den nachgewiesenen CO2-Speicher erwerben können, welcher eine vorgegebene Zielgrösse übertrifft.
Diese Papiere sind dann den Bescheinigungen für Emissionsreduktionen gleichgestellt und können auf dem inländischen Emissionsmarkt gehandelt werden. Da es sich um eine ‹Branchenlösung› handelt, in der statistische Daten der gesamten Holzverarbeitung einfliessen, welche nur in Einzelfällen auf den produzierenden Betrieb heruntergebrochen werden können, steht für die Organisation der Umsetzung die Idee einer selbständigen Stiftung im Raum, welche diese Bescheinigungen verwaltet und handelt. Die Erlöse der Stiftung sollen dann wiederum in die Weiterentwicklung der Holzanwendung einfliessen.
Hochkomplexe Aufgabe
Auf den ersten Blick erscheint dies sehr attraktiv. Bei näherem Hinsehen erweist es sich aber als enorm komplizierte Aufgabe. Insbesondere die Suche nach dem Zielpfad, welcher übertroffen werden soll, damit erst ‹Bescheinigungen› erworben werden können, ist in der aktuellen wirtschaftlichen Situation kaum möglich. Denn es lässt sich zum Beispiel nicht abschätzen, ob durch den Holzbauboom die Verarbeitung eher zunehmen wird oder ob unter dem Eindruck der Frankenstärke die Produktion eher weiter rückläufig sein wird.
Daher sind aktuell auch kaum Prognosen darüber möglich, wie gross das Potential für diese handelbaren Papiere sein wird. Mit grosser Sicherheit kann man davon ausgehen, dass die Rahmenbedingungen durch Kyoto und durch die Schweizer Behörden derart eng und ambitiös formuliert werden, dass der Ertrag nicht sehr gross ausfallen wird.
Wichtig ist aber für die Holzbranche doch auch der Effekt, dass mit ihrer Arbeit nun nachweislich ein zählbarer Beitrag an die Erreichung der Kyoto-Ziele geleistet wird. Das weiche, kaum griffig nachweisbare Argument der CO2-freundlichen Holzanwendung wird damit zum harten, messbaren Fakt.
Zur Zeit steht die Branche, vertreten durch die Lignum, in enger Diskussion mit dem zuständigen Bundesamt, um die endgültige Lösung zu finden. Anfang 2013 soll das neue Gesetz in Kraft treten – bis dann müssen die Details geklärt sein.
© LIGNUM 2010



