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03. 10. 2012 00:00 Alter: 230 Tag(e)

Direktmitglieder-Wahlen in die Delegiertenversammlung Lignum

Die neuen Statuten der Lignum legen fest, dass die Vertreter der Lignum-Einzel- und Firmenmitglieder in der Lignum-Delegiertenversammlung künftig durch direkte Befragung zu wählen sind. Derzeit bestehen zwei Vakanzen, die per 2013 neu besetzt werden sollen. Bewerbungen für diese Funktion sind ab sofort möglich.

Am 23. August 2012 hat die Lignum-Delegiertenversammlung in Zürich neue Statuten angenommen (Lignum Journal online vom 11.9.2012). Sie legen fest, dass die Vertreter/innen der Lignum-Einzel- und Firmenmitglieder (Direktmitglieder) in der Lignum-Delegiertenversammlung fortan durch deren direkte Befragung zu wählen sind.

 

Zehn Vertreter/innen für die Direktmitglieder

 

Gemäss Wahlreglement stehen den Direktmitgliedern in der Lignum-Delegiertenversammlung insgesamt zehn stimm- und wahlberechtigte Vertreter/innen zu, wovon acht Delegierte sowie ein/e stimm- und wahlberechtigte/r Vertreter/in im Lignum-Vorstand, der/die zusammen mit einem/r weiteren stimm- und wahlberechtigten Vertreter/in im Erweiterten Vorstand Einsitz nimmt. Die Wahl erfolgt für eine Dauer von vier Jahren. Die maximale Dauer des Mandats beträgt zwölf Jahre.

 

Voraussetzungen für die Wahl sind:

 

- Direktmitgliedschaft bei Lignum (Einzel- oder Firmenmitgliedschaft)
- Interesse, sich in die Tätigkeit der Lignum einzubringen und sich auch unter dem Jahr mit deren Aufgaben zu beschäftigen
- Bereitschaft, die Zielsetzungen  der Lignum nach Kräften zu unterstützen und in den entsprechenden organisatorischen Gruppen aktiv mitzuarbeiten 
- ausgewiesene Fach- und Branchenkenntnisse

 

Amtsinhaber als Wahlgremium

 

Als Wahlgremium für Neubesetzungen und Wiederwahlen fungieren die im Amt stehenden Vertreter/innen der Lignum-Direktmitglieder. Sie achten auf eine ausgewogene Verteilung nach Einzel- und Firmenmitgliedern, Branchen (Planer, Architekten, Vertreter der Teilbranchen) sowie Sprachen und Regionen der Schweiz und sind für die Entflechtung von Interessenbindungen besorgt, etwa bei gleichzeitiger Funktion in einem Organ eines Lignum-Mitgliedsverbands oder im Fall bestehender Auftragsverhältnisse mit der Lignum. Die gewählten Vertreter/innen der Lignum-Direktmitglieder schlagen der Delegiertenversammlung die Einsitznehmenden für Vorstand und Erweiterten Vorstand vor.

 

Per Herbst 2012 bestehen zwei Vakanzen in der Vertretung der Direktmitglieder. Zu wählen sind auf die Delegiertenversammlung vom Sommer 2013 je ein/e Delegierte/r für die Westschweiz sowie ein/e Delegierte/r für die Deutschschweiz. Direktmitglieder der Lignum können sich ab sofort für diese Funktion bewerben. Die Bewerbungen sind bis spätestens 15. November per Post einzureichen an: Lignum, Holzwirtschaft Schweiz, Direktion, Mühlebachstrasse 8, 8008 Zürich.

 

Ein Bewerbungsformular, das Wahlreglement sowie weitere Informationen zur Lignum-Delegiertenversammlung finden sich nachstehend.

 


Link Informationen zur Lignum-Delegiertenversammlung

Link Formular für die Bewerbung als Vertreter/in der Lignum-Direktmitglieder (PDF, 80 KB)